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Veröffentlicht am 26­.09.2012

26.9.2012 - www.123recht.ne

Kirchensteuer-Austritt bei Verbleib in Kirche unmöglich

AFP. Die Verwaltungsrichter entschieden nun, dass ein solcher Teilaustritt nicht möglich ist: Wer freiwillig in der Glaubensgemeinschaft der Katholiken bleiben wolle, könne vom Staat nicht fordern, das Selbstbestimmungsrecht der Kirche zu beschränken. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte mit Blick auf Zapps Klage kürzlich ein Dekret des Vatikan erwirkt, wonach Katholiken in Deutschland ihre Rechte auf Sakramente verlieren, wenn sie aus Gründen der Steuerersparnis aus der Kirche austreten. Die katholische Reformbewegung "Wir sind Kirche" hatte das Dekret, das die Mitgliedschaft in der Kirche ausdrücklich von Steuerzahlungen abhängig macht, als "Pay and Pray" (Zahle und bete) kritisiert.

"Wir sind Kirche" erklärte, das Urteil löse die innerkirchlichen Probleme nicht, die sich aus dem deutschen Kirchensteuersystem und dem Dekret ergäben. Nach katholischer Lehre sei die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft auf der Taufe gegründet und nicht auf der Eintragung in einem staatlichen Register. Zwar habe die Kirche auch das Recht auf finanzielle Zuwendungen ihrer Mitglieder. Die Verweigerung oder Reduzierung der Gelder dürfe aber nicht eine vollständige Ausgrenzung von den Sakramenten nach sich ziehen, erklärte die Reformbewegung weiter.


Im vergangenen Jahr lebten in Deutschland rund 34,5 Millionen Katholiken. Knapp 126.500 traten aus der Kirche aus; dem standen rund 10.400 Neueintritte oder Wiederaufnahmen gegenüber.

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Zuletzt geändert am 26­.09.2012