28.9.2012 - osthessennews.de
„Vertröstende Worte machen nicht satt. Die Geduld des Kirchenvolkes ist endlich"
Bei allem Respekt vor dem anzukennenden großen Bemühen des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, und den ihn unterstützenden Bischöfen hat es doch den Anschein, als ob einige Mitglieder der Bischofskonferenz immer noch nicht bereit sind, die unverändert große Kirchenkrise und die anhaltend hohen Kirchenaustrittszahlen zur Kenntnis zu nehmen.„Vertröstende Worte machen nicht satt", erklärte Christian Weisner vom Wir sind Kirche-Bundesteam zur heutigen Abschlusspressekonferenz der Herbstvollversammlung in Fulda. „Die Geduld des breiten Kirchenvolkes, gerade auch der sehr engagierten Katholikinnen und Katholiken, wird sehr bald zu Ende sein, wenn die Bischöfe sich nicht endlich tatkräftig und konkret für die schon lange überfälligen Reformschritte einsetzen."
Die Bischöfe sollten die jetzt weltweit entstehenden Pfarrer-Initiativen nicht einschüchtern und bekämpfen, sondern sich deren pastoralen Initiativen als Vorbild nehmen und dies auch gegenüber dem Vatikan vertreten. Bezüglich des am 24. September 2012 in Kraft gesetzten Dekrets der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt bleiben nach Ansicht der KirchenVolksBewegung die Fragen und Unklarheiten bestehen, wieweit dieses Dekret kirchenrechtlich gültig, theologisch schlüssig und pastoral sinnvoll ist. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 26. September 2012 zur Kirchensteuer löst nicht die innerkirchlichen Probleme, die sich aus dem deutschen Kirchensteuersystem ergeben. Stattdessen wird das Urteil die Diskussion um die Ausgestaltung und Transparenz der Kirchensteuer, um die Bezahlung von Bischöfen und Pfarrern (staatliche Dotationen) und um die Finanzierung katholischer Bildungs- und Sozialeinrichtungen (die ja überwiegend durch staatliche Zuschüsse getragen werden) wieder neu entfachen. Wir sind Kirche setzt sich nach wie vor dafür ein, dass das Kirchensteuersystem sowie die Finanzverwaltung innerhalb der römisch-katholischen Kirche in Deutschland einer grundsätzlichen Revision unterzogen werden. Anzustreben sind Modelle wie beispielweise in der Schweiz, wo innerhalb eines dualen Systems die Kirchensteuer ausschließlich durch gewählte Laiengremien auf der Ebene der Kirchengemeinde von unten nach oben verwaltet wird.
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Zuletzt geändert am 29.09.2012