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Veröffentlicht am 10­.10.2013

10.10.2013 - Deutschlandradio

Verdacht der Untreue gegen Limburger Bischof

Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen

Dem Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst drohen nun auch Ermittlungen wegen Untreue. Grund ist die Kostensteigerung beim Bau der Bischofsresidenz. In einer anderen Angelegenheit ist bereits ein Strafbefehl gegen den Bischof beantragt.

Seit Anfang der Woche seien wegen der Kosten für den Bischofssitz bereits vier Strafanzeigen eingegangen, sagte Behördensprecher Hans-Joachim Herrchen von der Staatsanwaltschaft Limburg. Nun werde geprüft, ob es einen "hinreichend konkreten Anfangsverdacht" gegen den Bischof gebe. Wann diese Prüfung abgeschlossen ist, konnte Herrchen nicht sagen.

Zuvor hatte bereits die Hamburger Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, dass sie gegen Tebartz-van Elst einen Strafbefehl wegen falscher eidesstattlicher Erklärung beantragt hat. Darin gehe es um Aussagen des Geistlichen über einen Erste-Klasse-Flug nach Indien, teilte die Hamburger Ermittlungsbehörde mit. Dem katholischen Bischof wird vorgeworfen, im September 2012 "in zwei Fällen falsche Versicherungen an Eides Statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben". Über den Antrag entscheidet nun das Amtsgericht Hamburg.

Zwei Wochen Zeit für einen Einspruch

Im Raum steht eine Geldstrafe. Der Strafbefehl sei dem Bischof noch nicht zugestellt worden, sagte eine Gerichtssprecherin. Gemäß der Strafprozessordnung kann Tebartz-van Elst innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen. Dann käme es zu einer mündlichen Hauptverhandlung. Akzeptiert Tebartz-van Elst den Strafbefehl, dann gilt er als rechtskräftiges Urteil und ist damit vollstreckbar.

Hintergrund des Vorwurfs ist ein Rechtsstreit zwischen dem Bischof und dem Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" über die Berichterstattung zu einer Indien-Reise. In einem Zivilverfahren gab Tebartz-van Elst laut Staatsanwaltschaft in einer eidesstaatlichen Erklärung an, es habe keine erneute Rückfrage des "Spiegel"-Journalisten mit dem Vorhalt "Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?" gegeben und er selbst habe auch nicht auf einen solchen Vorhalt die Antwort gegeben: "Business-Klasse sind wir geflogen." Die Staatsanwaltschaft zeigte sich überzeugt, dass diese Erklärung falsch gewesen sei.

Zollitsch nimmt "Situation sehr ernst"

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, will derweil die die steigenden Kosten beim Bau des Bischofssitzes im Bistum Limburg genau untersuchen lassen. Die dafür zuständige Kommission werde "in Kürze" die Arbeit aufnehmen, sagte der Freiburger Erzbischof heute in Berlin. Wann Ergebnisse vorliegen, könne noch nicht gesagt werden. Zollitsch betonte: "Insgesamt nehme ich die Situation im Bistum Limburg sehr ernst."

Die Kommission soll "Posten, Finanzierung und Entscheidungswege" untersuchen. Zollitsch kündigte zudem an, dass er die Probleme im Bistum Limburg auch bei seiner Audienz bei Papst Franziskus in der nächsten Woche ansprechen will.

Bischof rechtfertigt Kostenexplosion

Tebartz-van Elst begründete in der "Bild"-Zeitung die hohe Summe von 31 Millionen Euro unter anderem mit diversen Auflagen des Denkmalschutzes. Allerdings bestreitet die zuständige Behörde, jemals entsprechende Auflagen gemacht zu haben. Der 53 Jahre alte Bischof ist zudem wegen seines autoritären Führungsstils umstritten. Den Vorwurf des verschwenderischen Umgangs mit Kirchenmitteln wies Tebartz-van Elst in dem Interview zurück. "Wer mich kennt, weiß, dass ich keinen pompösen Lebensstil brauche", sagte er.

Auf Forderungen nach einem Rücktritt ging der Bischof nicht direkt ein. Er bekräftigte seine Forderung, die Überprüfung durch eine Kommission der Bischofskonferenz abzuwarten, "bevor man den Stab über mich bricht". Er kündigte an, sich am Wochenende in einem Brief an die Gläubigen des Bistums zu wenden. Rücktrittsforderungen kamen unter anderem vom Priesterrat der Diözese, der das Vertrauen zerstört sieht, von der Reformbewegung "Wir sind Kirche" und Kirchenexperten.

So kann ein Bischof sein Amt verlieren

Ein Bischof der katholischen Kirche kann nicht eigenmächtig zurücktreten. Er braucht dafür die Zustimmung des Papstes. Wenn ein Bischof unhaltbar geworden ist, gibt es drei Möglichkeiten: die Absetzung, die erzwungene Amtsenthebung und den freiwilligen Amtsverzicht. Jedes Mal muss der Papst tätig werden. Er kann ihn aber auch versetzen.

Die Absetzung ist eine schwere Strafe und kommt so gut wie nie vor. Der Codex des kanonischen Rechts nennt als möglichen Grund die Straftat eines Kirchenvertreters. Eine Amtsenthebung ist in der Regel nicht als Strafe gedacht. Ein möglicher Grund hierfür wäre zum Beispiel gegeben, wenn ein Bischof öffentlich erklärt, dass er vom katholischen Glauben abgefallen sei. Ein freiwilliger Verzicht ist die mildeste Form, wie ein Bischof sein Amt verlieren kann. Der Kodex des kanonischen Rechts nennt keinen konkreten Anlass für einen Amtsverzicht, legt aber fest: Ein Bischof, der aus "schwerwiegendem Grund nicht mehr recht in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen, ist nachdrücklich gebeten, den Amtsverzicht anzubieten".

http://www.dradio.de/aktuell/2281038/

Zuletzt geändert am 11­.10.2013