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Veröffentlicht am 06­.01.2014

6.1.2014 - Publik-Forum

Die Kölner Erklärung wird 25

Ob Kardinal Meisner bei seinem Abgang aus Köln ebenso heftige Emotionen schüren wird wie bei seiner Ernennung? Am ersten Weihnachtstag wurde er achtzig Jahre alt; nun rechnet er damit, dass bald sein Nachfolger ernannt wird. Heute vor 25 Jahren – am Dreikönigstag des Jahres 1989 – protestierten Theologinnen und Theologen mit der Kölner Erklärung gegen die Art und Weise, wie Meisner von Rom aus ins Amt gehievt wurde. Der Papst hatte dafür die Wahlordnung geändert. Das brachte das Fass zum Überlaufen

Das kurz als »Kölner Erklärung« bezeichnete Memorandum »Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität« kritisierte aber nicht nur den »Fall Meisner«, sondern wandte sich insgesamt gegen den autoritären Führungsstil des damaligen Papstes Johannes Paul II. sowie gegen den Rollback in der kirchenamtlich bevorzugten theologischen Lehre. Johannes Paul, der Papst aus Polen, hatte keinen guten Karten bei den insgesamt 220 katholischen Theologinnen und Theologen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden, die bis zum Mai 1989 das Memorandum unterzeichneten. Später taten es ihnen weltweit mehr als 500 Theologinnen und Theologen nach.

In Deutschland zählten unter anderem Johannes Brosseder, Peter Eicher, Norbert Greinacher, Friedhelm Hengsbach, Peter Hünermann, Hans Küng, Norbert Mette, Johann Baptist Metz und Dietmar Mieth dazu. Initiiert hatten das Memorandum Mieth, Greinacher und Eicher – sowie der inzwischen bereits verstorbene Jesuit Albert Keller.

Die Kirchenreformbewegung Wir sind Kirche erinnert an »drei Problemfelder«, die damals den Ausschlag dafür gegeben hätten, dass es zu einem öffentlichen Protest der Theologinnen und Theologen – unterstützt von zahlreichen Katholikinnen und Katholiken – gekommen sei. »Die vom Vatikan verfolgte Praxis der Bischofsernennungen«, darunter die Meisners in Köln, habe das Fass zum Überlaufen gebracht. Zuvor aber seien bereits »die weltweiten Eingriffe in die Freiheit theologischer Forschung und Lehre« übel aufgestoßen. Außerdem habe Rom den Versuch gemacht, »die päpstliche Unfehlbarkeit auch auf nicht ausdrücklich als unfehlbar qualifizierte Lehrentscheidungen zu Glaubens- und Sittenfragen auszudehnen«. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Kölner Erklärung hätten dies als schleichende Rücknahme der dialogischen Strukturen in der Kirche wahrgenommen, wie sie das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) zuvor betont hatte.

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Zuletzt geändert am 20­.09.2022