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Veröffentlicht am 06­.01.2014

6.1.2014 - General-Anzeiger Bonn

Die neue Ehe und die Sakramente

Von Bernd Eyermann

Bonn. Wie geht die katholische Kirche mit Geschiedenen um, die eine neue zivile Ehe eingehen? Jahrzehntelang war klar: Sakramente wie die Kommunion oder die Ehe bleiben ihnen verwehrt. Doch zumindest in Deutschland werden die Rufe nach einer Reform im Umgang mit den Betroffenen lauter, seitdem das Erzbistum Freiburg im Herbst einen ersten Vorstoß gemacht hat.

Vor wenigen Tagen hat der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch noch einmal nachgelegt. Seine Begründung: Er fühle sich in dem Bestreben, einen gangbaren Weg zu suchen, von Papst Franziskus sehr bestärkt. Zu all dem hier Fragen und Antworten.

Worum geht es in der Freiburger "Handreichung"?

Auf 15 Seiten hat das Erzbischöfliche Seelsorgeamt zusammengefasst, wie Seelsorger Menschen in Trennung, Scheidung und nach einer Wiederheirat begleiten können. Der Freiburger Domdekan Andreas Möhrle betont, es gebe "eine große Zahl von Menschen, die sich in dieser Lebenssituation Rat und Wegbegleitung von der Kirche erhoffen".

Was macht den Text so brisant?

Vorgaben der kirchlichen Lehre und des Kirchenrechts werden in Frage gestellt. Laut der Freiburger Handreichung soll wiederverheirateten Geschiedenen nicht mehr grundsätzlich der Zugang zu den Sakramenten verwehrt werden. Auf diese Weise werde ein praxisgerechter Umgang mit Betroffenen ermöglicht, so Möhrle.

Was sind die hier in Rede stehenden Sakramente?

Beichte, Kommunion und Krankensalbung.

Was sind die Gründe für die derzeit gültige Regel?

"Die Kirche weiß sich der unzweifelhaften Lehre Jesu von der Unauflöslichkeit der Ehe verpflichtet", sagt Monsignore Markus Bosbach, der Leiter der Hauptabteilung Seelsorge im Erzbistum Köln. "Auch wenn Menschen sich trennen, bleibt das sakramentale Band bestehen." Wer dennoch wieder heirate, breche damit die fortbestehende erste Ehe, erklärt Bosbach weiter.

Was bedeutet das für den Umgang der Kirche mit jenen Menschen?

Verurteilen wolle die Kirche den Menschen in keinem Fall, der "schuldlos in eine Situation der Trennung und des Zerbrechens einer Beziehung kommt", so Monsignore Bosbach. Zudem sei die Kirche verpflichtet, barmherzig mit jenen Menschen umzugehen. "Der barmherzige seelsorgliche Umgang mit dem einzelnen Menschen im nicht-sakramentalen Bereich kann nicht verhindern, dass - weil hier objektiv etwas zerbrochen ist - der Sakramentenempfang nicht möglich ist."

Wie will das Freiburger Seelsorgeamt konkret die Regel verändern?

In ziviler Ehe Wiederverheirateten würden künftig Seelsorge-Gespräche angeboten, erklärt Domdekan Möhrle. Sie könnten sich dort mit dem Scheitern ihrer Ehe und dem Glauben auseinandersetzen. Dies sei dann auch die Grundlage, wieder voll am Leben der Kirche mit allen Sakramenten teilzunehmen.

Könnte die bisherige strenge Regelung im Sinne des Freiburger Modells überdacht werden?

Auf die Schnelle wohl nicht. "Dies kann nur weltkirchlich geregelt werden", betont Monsignore Bosbach. Er fügt hinzu, dass Papst Franziskus die Bischofssynode im Oktober, bei der es um das Thema "Ehe und Familie" geht, auch damit befassen will.

Wie beurteilt der Vatikan den Freiburger Vorstoß?

Der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, lehnt ihn rundweg ab. Er forderte Zollitsch auf, das Vorhaben zurückzunehmen. Es führe zur "Verwirrung der Gläubigen" und widerspreche der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe. Die Ehe sei eine "göttliche Norm, über die die Kirche keine Verfügungsgewalt hat", so Müller.

Sieht der Papst das genauso?

Das ist unklar. Im August, auf dem Rückflug vom Weltjugendtag in Rio de Janeiro, sprach er im Blick auf wiederverheiratete Katholiken von einer "Zeit der Gnade", was vielfach als bevorstehender Kurswechsel der Kirche in dieser Frage interpretiert worden war.

Wie wird die offizielle Reaktion des Vatikans in Freiburg beurteilt?

Zollitsch hält an den Plänen für einen neuen Umgang der Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen fest: "35 bis 40 Prozent der Ehen zerbrechen heutzutage. Damit stellt sich uns als Kirche die Frage: Wie sollen wir mit den Betroffenen umgehen?". Seine Diözese werde die erarbeitete Handreichung in die Bischofssynode "einbringen". Zollitsch zeigt aber auch Verständnis für Müller, denn dessen Position entspreche der Tradition. "Aber der bei weitem überwiegende Teil der Menschen, die sich gemeldet haben, hat sich positiv zum Entwurf unseres Seelsorgeamtes geäußert." Papst Franziskus spreche viel von der Nähe zu den Menschen. "Ich denke, das kann eine gute Orientierung sein auch im Umgang mit den zivil Wiederverheirateten."

Wird die strenge Regelung denn überall praktiziert?

Nein. Die sogenannte Kirchenvolksbewegung "Wir sind Kirche" weist darauf hin, dass viele Seelsorger schon seit langem eine weit liberalere Praxis handhaben und Wiederverheirateten nur noch in ganz seltenen Fällen die Kommunion verweigert werde. Das allerdings, so "Wir sind Kirche", immer mit schlechtem Gewissen gegenüber dem Kirchenrecht. Sanktionen gegenüber Priestern, die Wiederverheirateten die Kommunion spenden, hätte es - zumindest im Erzbistum Köln - aber auch noch nicht gegeben, teilte Monsignore Bosbach mit.

Gibt es denn schon offiziell liberalere Regelungen in Deutschland?

Ja - im Bistum Hildesheim. Hier hatte Bischof Josef Homeyer vor rund 25 Jahren in drei Hirtenbriefen bereits eine neue Linie vorgegeben. "Die relativ große Anzahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie zerbrochener und geschiedener Ehen macht viele Menschen unsicher", hatte Homeyer bereits 1987 gesagt. Ein Jahr später sprach er davon, dass viele Christen die Kirche "als unmenschlich und hart im Umgang mit Eheleuten in einer zerbrochenen Ehe, mit Geschiedenen und wiederverheirateten Geschiedenen empfinden". Sie könnten Jesu Liebe und Barmherzigkeit nicht wiedererkennen, "wenn die Kirche eine zweite Ehe verbietet und die Eheleute in einer Zweitehe von den Sakramenten ausschließt".

Gab der Hildesheimer Bischof auch konkrete Ratschläge?

Ja. Generell seien wiederverheiratete Geschiedene nicht zu den Sakramenten zugelassen. Wenn aber Betroffene meinten, in ihrem Fall lägen "besondere Verhältnisse" vor, dann, so riet Homeyer, sollten sie mit einem Seelsorger sprechen. "In dem Gespräch soll dieser ihnen helfen, zu einer persönlichen Gewissensentscheidung zu kommen." Ähnlich ist die Formulierung in der Freiburger Handreichung.

Ist die Brisanz dieser Sätze vor 25 Jahren in anderen Kircheninstitutionen nicht aufgefallen?

"Offenbar nicht", sagt Domkapitular Adolf Pohner. Heute ist er Leiter der Seelsorgeabteilung Pastoral, damals war er in der Erwachsenenseelsorge tätig. Er erinnert daran, dass sich 1993, also wenig später, die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz, also Freiburg, Mainz und Rottenburg-Stuttgart, fast wortgleich äußerten. "Die sind in Rom auf Ablehnung gestoßen und wurden zurückgepfiffen. Uns hat aber niemand zurückgepfiffen", sagt Pohner.

Ist das Bistum Hildesheim denn auch in anderen Bereichen liberaler?

Durchaus. Eine Diözesansynode um die Jahreswende 1989/90 plädierte dafür, dass wiederverheiratete Geschiedene, die im kirchlichen Dienst stehen, diese Tätigkeit nicht aufgeben müssen. Die Synode sprach von einer "fairen und großzügigen Versöhnungspraxis".

Was ist das Besondere daran?

Im Erzbistum Köln zum Beispiel wäre eine solche Regelung undenkbar. So machte im Jahr 2012 der Fall der Leiterin eines Königswinterer Kindergartens Schlagzeilen, der von der Kirche gekündigt worden war, weil sie nach der Scheidung mit einem anderen Mann zusammenlebte. Sie hätte damit gegen die kirchliche Rechtsordnung verstoßen, die sie mit ihrem Arbeitsvertrag anerkannt habe, lautete seinerzeit die Begründung für die Kündigung.

Was sagen die Laien in der Kirche zu dem Thema?

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken spricht sich für die Zulassung von Wiederverheirateten zur Kommunion aus. Das ZdK begrüße "alle auf verschiedenen Ebenen angestoßenen Anstrengungen, diese seit vielen Jahren bedauerte Situation ... zu lösen", heißt es in einer Stellungnahme.



Katholische Gläubige bewerten ihre Kirche als welt- und beziehungsfremd

Zur Vorbereitung der Bischofssynode im Oktober hat der Vatikan die Bistümer aufgefordert, die Gläubigen zu fragen, wie sie über Themen wie Scheidung, Verhütungsmittel, vorehelichen Geschlechtsverkehr oder homosexuelle Partnerschaften denken. Die Bistümer Köln, Essen und Mainz haben Ergebnisse der Umfrage vorgelegt, andere noch nicht. Dabei stellte sich heraus, dass die meisten Katholiken die Familienlehre ihrer Kirche nicht teilen. Im Gegenteil: Sie bewerten die Lehre der Kirche als welt- und beziehungsfremd.

So gibt es unter den Gläubigen, die sich an der Umfrage beteiligten - zumeist kirchlich gebundene, aktive Katholiken - eine "zunehmende Offenheit für alle möglichen Formen von Partnerschaft wie homosexuelle Verbindungen und Patchwork-Familien", wie es in dem Fazit aus Köln heißt. Auch könnten viele Gläubige nicht verstehen, dass sich die Kirche der Öffnung der standesamtlichen Ehe für Schwule und Lesben widersetze. Nicht akzeptiert würden auch kirchliche Verbote von Kondomen. Dass die meisten katholischen Paare schon vor der Heirat zusammenlebten, sei für die Gläubigen auch kein Problem.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/Die-neue-Ehe-und-die-Sakramente-article1235244.html#plx1005048359

Zuletzt geändert am 15­.01.2014