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Veröffentlicht am 22­.02.2014

22.2.2014 - Wochenblatt

"Wir sind Kirche" gratuliert Erzbischof Gerhard Ludwig Müller zur Kardinalserhebung

Die deutsche Kirchenvolksbewegung "Wir sind Kirche" gratuliert Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, dem früheren Regensburger Bischof und jetzigen Präfekten der Glaubenskongregation, zu seiner Erhebung in den Kardinalsstand.

Folgendes Schreiben wurden aus diesem Anlass am Samstag, 22. Februar, verschickt:

Sehr geehrter Herr Kardinal Müller!

Die deutsche Kirchenvolksbewegung Wir sind Kirche gratuliert Ihnen zu Ihrer heutigen Eingliederung in das Kardinalskollegium der Kirche. Nach alter Konvention steht diese Würde Ihnen als dem Präfekten der Glaubenskongregation zu. Wir wünschen Ihnen Gottes Segen für diese verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe im derzeitigen Erneuerungsprozess unserer Kirche.

Damit verbinden wir die Hoffnung, dass Sie in Ihrem hohen Amt den christlichen Glauben nicht nur fördern und festigen, sondern ihn gemäß den Forschungsergebnissen der neueren Theologe und modernen Exegese, aber auch der Human- und Naturwissenschaften kreativ und aktiv fortschreiben. Denn im Sinne des weitblickenden Papstes Johannes XXIII. sollte dieser Glaube nicht einfach formal unangetastet bewahrt, sondern den dringenden Erfordernissen der Welt von heute in kluger Weise angepasst und zum Ausdruck gebracht werden.

Es darf nämlich nicht sein, dass „unter dem Vorwand, die Ganzheit der Wahrheit zu sichern, Schulmeinungen verewigt werden, die sich einer Zeit als selbstverständlich aufgedrängt haben, aber längst der Revision und der neuen Rückfrage auf die eigentliche Forderung des Ursprünglichen bedürfen" (Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI., Das neue Volk Gottes, Entwürfe zur Ekklesiologie, Düsseldorf 1969, 317 f.).

Mit freundlichem Gruß nach Rom

Johannes Brinkmann
Gisela Münster
Christian Weisner
für das Bundesteam der Kirchenvolksbewegung "Wir sind Kirche"

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Wir-sind-Kirche-gratuliert-Erzbischof-Gerhard-Ludwig-Mueller-zur-Kardinalserhebung;art1172,229378

Zuletzt geändert am 09­.01.2015