25.9.2014 - DPA
«Wir sind Kirche» schließt Beihilfe zur Selbsttötung nicht aus
Die Bischöfe lehnen aktive Sterbehilfe ab. Die untergeordnete Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland nicht strafbar. Darunter wird verstanden, dass ein Mittel zur Selbsttötung bereitgestellt wird, das der Betroffene selbst einnimmt. Die Ärzteschaft hat sich in ihrem Berufsrecht das Verbot auferlegt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten.
«Wir sind Kirche» mahnte, dass bei einer Beihilfe zur Selbsttötung die Betroffenen keinerlei psychischem Druck ausgesetzt sein dürften. Nach Auffassung der Reformbewegung ist eine gesellschaftliche und auch innerkirchliche Debatte zum Thema nötig. Es komme darauf an, den Tod zu enttabuisieren, Sterbende auf ihrem letzten Weg zu begleiten und ihnen ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. «Festzustellen ist: In der Heiligen Schrift wird der Suizid nirgendwo verboten», sagte Weisner, der sich für einen Ausbau der Palliativmedizin und Hospizbewegung mit besseren Finanzmitteln aussprach.
Zuletzt geändert am 26.09.2014