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Veröffentlicht am 01­.02.2017

1.2.2017 - www.evangelisch.de

Bischöfe wollen Eucharistie für Geschiedene in Einzelfällen öffnen

Der Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen ist ein brennendes Thema in der katholischen Kirche. Das Bild von Ehe und Familie hat sich gewandelt. Dem tragen jetzt auch die deutschen Bischöfe vorsichtig Rechnung - im Sinne von Papst Franziskus.

Die katholische Kirche in Deutschland will wiederverheiratete Geschiedene in begründeten Einzelfällen zur Eucharistie zulassen. Allerdings gebe es in dieser Frage keine allgemeine Regelung und keinen Automatismus in Richtung einer generellen Zulassung, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Wort der deutschen Bischöfe zum Schreiben "Amoris laetitia" (Die Freude der Liebe) von Papst Franziskus vom April 2016. Die katholische Reformbewegung "Wir sind Kirche" begrüßte das Schreiben grundsätzlich.

Der Ökumene-Experte Martin Bräuer bezeichnete die Erklärung der Bischöfe als "vorsichtige Öffnung" aber als "keine Revolution". Man bewege sich auf der Linie von Papst Franziskus und auch etwa der argentinischen Bischöfe, die eine Zulassung Geschiedener zur Eucharistie zwar nicht generell erlauben, aber in Einzelfällen zulassen. Diese Praxis sei auch von Papst Franziskus ausdrücklich gelobt worden. Das Papier der katholischen Deutschen Bischofskonferenz enthalte "Entwicklungspotenzial" hin zu einer liberaleren Haltung, sagte der Catholica-Referent des Konfessionskundlichen Instituts der evangelischen Kirche im südhessischen Bensheim.

Ökumene-Experte: Kompromisstext aber "keine Revolution"

Das jetzt veröffentlichte Papier sei ein "Kompromisstext", fügte Bräuer hinzu. In der Praxis werde sich kaum etwas ändern, auch sei keine einheitliche Linie zu erkennen. Der Spagat zwischen einer an den Realitäten des Lebens und einer mehr naturrechtlich argumentierenden Position habe die Diskussion um das päpstliche Schreiben in den vergangenen Monaten geprägt und werde wohl weiter andauern. Es werde jetzt darauf ankommen, wie die einzelnen Bistümer in Deutschland mit den Vorgaben umgehen.

Es gehe um Einzelfallentscheidungen und da seien nun vor allem die Seelsorger mit ihrer Kompetenz gefordert, sagte Bräuer. Allerdings würden nun die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten nicht mehr als generell "unerlaubt" gesehen.

"Wir sind Kirche" bezeichnete den Text als Fortschritt: "Wie Franziskus geben die Bischöfe keine klaren Regelungen bezüglich des Sakramentenempfangs für geschiedene Wiederverheiratete vor, bekennen sich aber ausdrücklich zur Möglichkeit des Sakramentenempfangs in diesen Situationen. Dazu empfehlen sie, 'auf die Kirche vor Ort zuzugehen' und überlassen alles Weitere der örtlichen Seelsorge und den Eheleuten". Dies sei grundsätzlich richtig, stelle aber angesichts der augenblicklichen Personalsituation in Großgemeinden in vielen Fällen eine Überforderung dar, räumte die Laienbewegung ein.

Zuletzt geändert am 01­.02.2017