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Veröffentlicht am 14­.07.2017

9.7.2017 - Münchner Kath. Kirchenzeitung

Soll es die "Ehe für alle" geben?

MKKZ: Solle es die "Ehe für alle" geben?

pro

Papst Benedikt wertete die „Homo-Ehe“ als Bedrohung für die Zukunft der Menschheit. Nach altem Eheverständnis der Kirche bestand der „Ehezweck“ in der Zeugungsgemeinschaft. Doch schon das Kirchenrecht von 1983 hatte die Ehelehre grundlegend verändert. Jetzt besteht der Ehezweck in der Liebesgemeinschaft, entscheidend ist nur die grundsätzliche Offenheit für Kinder.

In einem demokratischen Staat kann die Ehe als rechtliche Verbindung sowohl für hetero- wie homosexuelle Paare auf Dauer nicht mehr außer Acht gelassen werden, andernfalls werden ganze Menschengruppen weiterhin diskriminiert. Denn schon die Bezeichnung „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ ist diskriminierend, da sie die sexuelle Identität offenbart.

Ehe bedeutet: Zwei Menschen „trauen sich“ und bekunden in der Öffentlichkeit, dass sie zusammengehören und füreinander einstehen. Das Grundgesetz kann nicht herangezogen werden, dies abzulehnen. Angesichts der grundsätzlichen Trennung von Staat und Kirche sollten Religionsgemeinschaften nicht versuchen, ihre eigenen Vorstellungen allen Staatsbürger*innen aufzuoktroyieren. Das sakramentale Verständnis von Ehe bleibt hiervon unbenommen.

Und vergessen wir nicht: Auch das „katholische Eheverständnis“ hat sich im Laufe der Jahrhunderte immer wieder geändert. Die negativen Seiten wie die Vorherrschaft des Mannes über die Frau sollten wir nicht verschweigen. Papst Franziskus ermutigt uns, die veränderten Lebenswirklichkeiten der Menschen in den Blick zu nehmen: „Die Wirklichkeit ist wichtiger als die Idee“ (Evangelii gaudium).

Wie die beiden Familiensynoden so hat auch die jahrelange gesellschaftspolitische Diskussion das Bewusstsein für den notwendigen Schutz sowie die erforderliche materielle und ideelle Förderung von Ehe und Familie wieder gestärkt. Familie ist dort, wo Kinder sind, für die Erwachsene die Verantwortung übernehmen. Gut, dass jetzt niemand mehr homosexuelle Menschen und auch nicht homosexuelle Partnerschaften diskriminierten will. Hoffen wir, dass auch die römisch-katholische Kirche diesen Paaren bald nicht mehr den ihnen zustehenden kirchlichen Segen verweigern wird.

Christian Weisner ist einer der Sprecher der KirchenVolksBewegung „Wir sind Kirche“ in Deutschland

contra

Bernhard Huber ist Diplom-Theologe und Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken, Landesverband Bayern

 


Stellungnahmen von Mitgliedern des Zentralkomitees der deutschen Katholiken als Abgeordnete des Bundestages

An der Abstimmung im Deutschen Bundestag über das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am Freitag, dem 30. Juni 2017, waren neun Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken als Abgeordnete des Bundestages beteiligt.

Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer

Thomas Dörflinger

Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth

Staatsministerin Prof. Monika Grütters

Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks:
"Wir haben als Abgeordnete die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner beschlossen. Es handelt sich um eine Änderung des Zivilrechts, auf der Basis des Gleichheitsgrundsatzes unseres Grundgesetzes. Ich habe Verständnis dafür, wenn meine Kirche einer solchen Partnerschaft das Sakrament der Ehe nicht spenden will. Aber ein Segen für die Paare, die sich das wünschen, wäre gut und wird ganz sicher durch unseren Glauben getragen."

Dr. Claudia Lücking-Michel

Bundesminister Gerd Müller

Bundesministerin Andrea Nahles

Peter Weiß (aus einem Newsletter):
"Wie werden Sie morgen abstimmen und warum? Ich werde mit NEIN stimmen.
Begründung: Wir haben die gleichgeschlechtliche Partnerschaft rechtlich in fast allen Bereichen den Rechten der Ehe von Mann und Frau gleichgestellt. Unser Grundgesetz versteht die Ehe aber als eine Ehe aus Mann und Frau, in der Kinder gezeugt werden können. Ich finde, dass es keine Diskriminierung darstellt, diese Unterscheidungen zu machen. Jeder Mensch und jede Partnerschaft hat ihren Wert und ihre Würde. Aber man sollte zwischen zwei unterschiedlichen Lebensentwürfen auch einen Unterschied machen dürfen, auch in einer Beziehung. Wenn die Ehe neu definiert werden soll, dann müsste man die Verfassung ändern und nicht nur das Bürgerliche Gesetzbuch.
In meiner Auffassung fühle ich mich auch bestätigt durch die außergewöhnlich hohe Zahl an E-Mail, Briefe und Telefonanrufe von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis, die uns auffordern mit 'Nein' zu stimmen. Selten habe ich erlebt, dass in so kurzer Zeit so viele Reaktionen von Bürgerinnen und Bürgern in meinem Büro eingehen."

 

Zuletzt geändert am 14­.07.2017