| |
Veröffentlicht am 26­.08.2018

26.8.2018 - DPA

Wir sind Kirche fordert eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen

Berlin/Dublin (dpa) - Die katholische Reformbewegung «Wir sind Kirche» fordert eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der Kirche. «Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen sehr deutlich, die Kirche alleine kann es nicht machen. Es braucht Untersuchungskommissionen, unabhängige Institutionen, die das aufdecken», sagte Sprecher Christian Weisner der Deutschen Presse-Agentur.

Papst Franziskus, der am Samstag einen zweitägigen Besuch in Irland begann, will dort auch Betroffene treffen. Anfang der Woche hatte Franziskus in einem Brief an die 1,3 Milliarden Katholiken weltweit eingeräumt, dass die Kirche Missbrauchsopfer zu lange ignoriert habe. Zuvor waren im US-Bundesstaat Pennsylvania Vorwürfe über Tausende Fälle von Kindesmissbrauch durch Priester bekannt geworden. Auch in Irland, das Franziskus anlässlich des seit Dienstag stattfindenden Weltfamilientreffens besucht, missbrauchten Priester und Ordensschwestern über Jahrzehnte Frauen und Kinder.

«Ich glaube wir sind im Augenblick wirklich in der dramatischsten Kirchenkrise, die die römisch-katholische Weltkirche je erlebt hat», sagte Weisner. Dass Franziskus mit den Vorwürfen offener und direkter umgehe als seine Vorgänger und sich dabei direkt an die Gläubigen wende, sei «sehr bemerkenswert». In vielen Ländern werde das Thema aber nach wie vor geleugnet oder sei ein Tabu.

«Der grundlegende Kulturwechsel, der jetzt in der Kirche stattfindet und auch weiter stattfinden muss, ist, dass man den Schutz des Individuums jetzt stärker sieht als den Schutz der Institution​», sagte Weisner. Dass Franziskus die Unangreifbarkeit von Klerikern hinterfrage, sorge bei manchen aber auch für Widerstand.

Die Laienbewegung «Wir sind Kirche» war 1995 aus einem katholischen Kirchenvolksbegehren für Reformen entstanden. Dabei geht es etwa um den Umgang mit Sexualität, die Gleichberechtigung der Frau und die Beteiligung von Laien an kirchlichen Entscheidungen.

Zuletzt geändert am 03­.09.2018