5.9.2018 - KNA
Eichstätter Katholiken bitten Woelki um Hilfe im Finanzskandal
Eichstätt (KNA) Katholiken aus dem Bistum Eichstätt haben den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki um Hilfe bei der Aufklärung des Finanzskandals in ihrer Diözese gebeten. Als deutschen Vertreter in der Kleruskongregation des Vatikan "bitten wir Sie eindringlich, in unserem Sinne Ihren Einfluss geltend zu machen, um schnellstmöglich eine Klärung durch eine innerkirchliche objektive Untersuchung herbeizuführen", schreiben jene 18 Gläubige, die bereits vor einem halben Jahr Eichstätts Bischof Gregor Maria Hanke in Rom angezeigt hatten.
Ein Sprecher des Erzbistums Köln bestätigte am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) den Erhalt des Briefes. Äußern werde sich Woelki dazu erst einmal nicht, hieß es weiter.
Die Gruppe um den früheren Vorsitzenden der Eichstätter Diözesangruppe von "Wir sind Kirche", Walter Hürter, hatte am 18. März in einem Schreiben an den Präfekten der Kleruskongregation, Kardinal Beniamino Stella, eine "eigene, unabhängige Untersuchung" des Finanzskandals gefordert. Der Vatikan hatte im Mai geantwortet, die Ergebnisse der derzeit laufenden staatlichen Ermittlungen abwarten zu wollen.
Im Frühjahr war bekannt geworden, dass die Diözese Eichstätt durch fragwürdige Kreditgeschäfte womöglich Geld im zweistelligen Millionenbereich verloren hat. Hürter und seine Mitstreiter sehen bei Bischof Hanke eine "schwerwiegende Verletzung der Sorgfaltspflicht".
"Wir haben in den Medien Ihr schnelles und entschiedenes Handeln in dem Bonner Finanzskandal mitverfolgt", schreibt die Gruppe weiter an Woelki. In Bonn war am 10. Mai Wilfried Schumacher von seinen Ämtern als Stadtdechant und Münsterpfarrer zurückgetreten. Laut Erzbistum Köln und einem externen Gutachten waren zwischen 2009 und 2014 rund zwei Millionen Euro aus dem Substanzvermögen unzulässig verwendet worden, um Löcher im Etat der Pfarrei zu stopfen. Kritiker sprachen von einem "erzwungenen Amtsverzicht", das Erzbistum wies dies zurück. Die Staatsanwaltschaft nahm in der Sache kein förmliches Ermittlungsverfahren auf.
Zuletzt geändert am 05.09.2018