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Veröffentlicht am 22­.06.2019

22.6.2019 - european-news-agency.de

Kirche meldet Verzögerung bei Missbrauchuntersuchung

Verantwortlicher Autor: Jochen Raffelberg

Köln/München/Dortmund [ENA] Die katholische Kirche meldet Verzögerungen bei der Untersuchung des Missbrauchsskandals und ihrer Bewertung des sogenannten Loyalitätskonflikts. Laut Erzbistum Köln braucht die Klärung der Rolle von Verantwortlichen in Sachen sexualisierter Gewalt länger als geplant. Ergebnisse würden statt im Herbst erst 2020 veröffentlicht. Im Falle des Loyalitätskonflikts erbat die Kurie “zur Beantwortung etwas Zeit”.

Der Mitteilung der Anwaltskanzlei zufolge hat das Erzbistum Ende letzten Jahres eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die neben der Aufarbeitung von Sachverhalten auch die Klärung der Rolle der damaligen und heutigen Verantwortlichen, Personalchefs, Generalvikare und Bischöfe zum Ziel habe. Das Ergebnis werde entgegen den ursprünglichen Planungen erst im Laufe des 1. Quartals 2020 vorliegen, da die sorgfältige Aufarbeitung der Sachverhalte mehr Zeit in Anspruch nehme, als bisher angenommen. Die Kölner Kurie hatte im Dezember als Antwort auf die Missbrauchs-Studie Originalakten aller bekannten Fälle von sexualisierter Gewalt der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl für eine unabhängige Untersuchung zur Verfügung gestellt.

Die Reformbewegung Wir sind Kirche äusserte Verständnis für die Verzögerung: "Angesichts der Komplexität der Problematik der Aufarbeitung der Verantwortung der Kirchenleitung mag es gerechtfertigt sein, in diesem Falle Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen zu lassen," hiess es in einer am Samstag verbreiteten Stellungnahme der Bewegung vom Dortmunder Evangelischen Kirchentag. Endlich würden auch die Originalakten zur Verfügung gestellt. Die bisherigen Erfahrungen anderer Studien liessen jedoch befürchten, dass die Personalakten bei weitem nicht mehr vollständig vorhanden seien, erklärten die Reformer.

Die beauftragte Kanzlei verfügt laut Erzbistum über umfangreiche relevante Expertise und hat sich seit 2010 intensiv mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs innerhalb der Katholischen Kirche befasst. Grund der Untersuchung ist die Missbrauchsstudie der deutschen Bischöfe, derzufolge in den kirchlichen Akten von 1946 bis 2014 Hinweise auf 3.677 Betroffene sexueller Übergriffe und auf rund 1.670 beschuldigte Priester, Diakone und Ordensleute gefunden wurden. Im Erzbistum Köln soll es 135 Betroffene und 87 Beschuldigte gegeben haben.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) über die Unwirksamkeit der Kündigung eines Chefarztes wegen dessen Wiederverheiratung nach Scheidung hatte das Erzbistum Köln im Februar eine intensive Prüfung möglicher Konsequenzen des Richterspruchs angekündigt. Während unklar bleibt, ob die Kirche Verfassungsbeschwerde einlegen will, begrüssten Marburger Bund, die Gewerkschaft Verdi und die Reformbewegung Wir sind Kirche das Urteil. Für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) stellt das Urteil klar, dass kirchliche Arbeitgeber ihren Beschäftigten "keine Loyalitätspflichten auferlegen dürfen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen".

Zu dem Urteil hatte die Diözese seinerzeit neben der Prüfungsankündigung geäussert, sie wolle das schriftliche Urteil abwarten. Jetzt, ein Vierteljahr später, erklärte der Pressesprecher des Generalvikariats, Christoph Heckeley auf Anfrage: “Der Sachstand ist unverändert.” Sein Büro bat darum, “zur Beantwortung etwas Zeit” zu lassen. Das BAG-Verfahren betraf die 2009 ausgesprochene Kündigung eines Chefarztes am St. Vinzenz-Krankenhaus in Düsseldorf wegen Wiederheirat, welche nach dem damals geltenden kirchlichen Arbeitsrecht einen Loyalitätsverstoß darstelle, sagte die Kurie. Dagegen hatte der Arzt geklagt. Das BAG dagegen urteilte, der katholische Arzt sei gegenüber nicht katholischen Kollegen unzulässig benachteiligt worden.

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Zuletzt geändert am 24­.06.2019