4.11.2019 - nordkurier.de
Welche Folgen ein Kirchenaustritt hat
Wer das Austrittspapier in der Hand hält, ist aber genaugenommen nur aus der Kirchensteuer-Gemeinschaft ausgetreten, erklärt Christian Weisner von der katholischen „KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche”: „Der Vatikan in Rom sagt: Wer getauft ist und nicht vom Glauben abgefallen ist, gehört trotzdem dazu, auch wenn er keine Kirchensteuer mehr bezahlt.”
Unabhängig davon hat die Katholische Deutsche Bischofskonferenz vor einigen Jahren klargestellt, dass dieser Schritt „eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft” darstelle. Für jeden der sich dazu entschließe, sei die „aktive Teilnahme am kirchlichen Leben eingeschränkt”. Die Folgen im Überblick:
Taufe
Bei Protestanten ist es „wünschenswert”, dass bei der Taufe eines Kindes wenigstens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört, wie die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erläutert. Weil das aber nicht in allen der 20 Landeskirchen Voraussetzung sei, „entscheidet letztendlich das Pfarramt vor Ort, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Kind zu taufen”. Auch in der katholischen Kirche wird im Einzelfall entschieden.
Hochzeit
In der Regel müssen für eine evangelische Trauung beide Eheleute Kirchenmitglieder sein. Wenn nur ein Partner Mitglied ist, gibt es verschiedene Regelungen: „Einige Landeskirchen bieten ausnahmsweise eine evangelische Trauung an, andere Landeskirchen kennen die Möglichkeit eines „Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung”», sagt eine EKD-Sprecherin.
Ähnlich wie bei der Taufe ist bei den Katholiken der Einzelfall entscheidend: „Wenn Sie katholisch heiraten möchten, ist dafür eine besondere Erlaubnis des Bischofs notwendig”, sagt die Deutsche Bischofskonferenz. „Wenn ein Partner in der Kirche ist, kann eine kirchliche Ehe vollzogen werden”, ergänzt Weisner.
Beerdigung
Wer nicht oder nicht mehr Mitglied der Kirche ist, kann nicht auf ein katholisches Begräbnis hoffen. Dazu hat die Deutschen Bischofskonferenz folgenden Hinweis: „Es kann Ihnen das kirchliche Begräbnis verweigert werden, wenn Sie vor dem Tod kein Zeichen der Umkehr und der Reue gezeigt haben.” Nach einem Austritt sei davon auszugehen, dass die Person nicht kirchlich begraben werden will – sondern dass eher die Angehörigen diesen Wunsch hätten. Prinzipiell gilt: Auch hier ist es eine Frage des Einzelfalls.
Die evangelische Kirche verweist in dieser Frage auf die Angehörigen, stellt aber klar: „Grundsätzlich ist dies nicht möglich.” Da eine Beerdigung aber ein seelsorgerischer Akt gegenüber den Hinterbliebenen sei, könnten auch Ausnahmen gemacht werden.
Wiedereintritt
Ein Eintritt oder Wiedereintritt in die Kirche ist grundsätzlich möglich. Er ist kostenlos. Eine erneute Taufe ist nicht notwendig. „Sie gilt als unauslöschliches Merkmal lebenslang”, erklärt Weisner. Wer in eine andere christliche Kirche als bisher eintreten will, muss an einem sogenannten Konversionsunterricht teilnehmen.
Kirchenneulinge bekommen zudem eine Unterweisung – eine Katechese – und werden anschließend als Erwachsene getauft. Informationen dazu gibt es entweder beim zuständigen Pfarramt des Wohnsitzes, bei einer der evangelischen Kirchenwiedereintrittstellen oder über. die Internetseite katholisch-werden.de
Zuletzt geändert am 05.11.2019