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Veröffentlicht am 01­.09.2021

September 2021 – Kirche In (Kolumne „Unzensiert“)

Geht’s auch ohne Bischöfe?

Die bischöfliche Serie von Pleiten, Pech und Pannen wird demnächst fortgesetzt. Serienstar in Köln Rainer Maria Woelki, weitere Rollen besetzt durch Stefan Hese, Hamburg, Reinhard Marx, München, Weihbischof Schwaderlapp, auch aus Köln … die Reihe der Akteure ließe sich beliebig fortsetzen, auch in anderen Ländern.

Ich frage mich: Wozu brauchen wir eigentlich Bischöfe? Das Wort bedeutet ja ursprünglich „Aufseher“. Bei Wikipedia lese ich: „Die frühen Christengemeinden wurden nicht von Einzelnen, sondern – wie auch in anderen religiösen Gemeinschaften im Altertum üblich – von einer Gruppe Ältester geleitet. Diese setzten bei Bedarf und meist zeitlich befristet einen epískopos ein oder wählten ihn auch wieder ab.“ - Was aber ist daraus geworden? Wir haben Bischöfe, die den Gläubigen von „oben“ vorgesetzt werden, die weder abgewählt werden können noch eine befristete Amtszeit haben und die sich im Glanze von Würden, Ehren und Rechten wähnen, mit denen das Amt in Jahrhunderten aufgeladen und ausgestattet wurde. Das heißt dann Tradition und gilt dadurch als gerechtfertigt.

In feudalen Zeiten waren die Bischöfe Söhne aus Adelsgeschlechtern, die als Fürsten ein Bistum als Lehen erhielten und die geistlichen Aufgaben durch Weihbischöfe erledigen ließen. Im Würzburger Dom stehen die Skulpturen der Fürstbischöfe von Würzburg und Bamberg, in der einen Hand das Schwert, in der anderen den Krummstab.

Heute könnte man Bistümer vielleicht mit Bundesländern oder Landkreisen vergleichen. Die entsprechenden Ämter auf Zeit werden da mit Personen besetzt, die durch demokratische Prozesse bestimmt werden. – Auch da können Fehler passieren, auch da gibt es Pleiten, Pech und Pannen. – Diese Ämter sind aber mit weniger Rechten ausgestattet als ausgerechnet das Bischofsamt, bei dem es ja auch keine Gewaltenteilung gibt.

Vielleicht täte es unserer Kirche gut, wenn in den nächsten 20 Jahren mal keine Bischofsstühle mehr besetzt würden. – Die Diözesangremien, die dann vom Kirchvolk gewählt werden, bestimmen in einem demokratischen, transparenten Verfahren Bistumsgeschäftsführer oder Geschäftsführerinnen. Diese stehen der Bistumsverwaltung vor und sind den Gremien rechenschaftspflichtig, die Gremien stellen die Leitlinien für Arbeit der Verwaltung auf. Für die „Sakramentenverwaltung“ wird, ebenfalls auf demokratischem Weg, ein(e) Weihbischo(e)f(in) eingesetzt. Falls sich das Verfahren bewährt, wird es beibehalten.

Sigrid Grabmeier
Wir sind Kirche Deutschland

Zuletzt geändert am 26­.09.2021