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Veröffentlicht am 13­.03.2022

13.3.2022 - jungewelt.de

Zwischen Krieg, Krise und Reformen

Deutsche Bischofskonferenz kündigt Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts an

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Die Kirchenvolksbewegung »Wir sind Kirche« erhöhte angesichts der kircheninternen Baustellen am Montag in einer Mitteilung gleich den Druck. Die Bischöfe sollten »den wegweisenden Beschlüssen des Synodalen Weges« Folge leisten. So sollten die Bischöfe ihre »Selbstbindung an diese Beschlüsse« erklären, »solange es kirchenrechtlich noch keine Gewaltenteilung und keine wirksame Kontrolle von Macht« gebe. Weiter wurde gefordert, dass die Bischöfe die Beschlüsse in den Diözesen »unverzüglich« umsetzen sollten.

Anfang Februar hatte sich die dritte Synodalversammlung aus katholischer Perspektive für geradezu Revolutionäres ausgesprochen: So wurden die Segnung homosexueller Paare, die Zulassung von Frauen als Diakoninnen und von verheirateten Priestern sowie eine Änderung des geltenden katholischen Arbeitsrechts gefordert. Eine deutliche Mehrheit verlangte, die Diskriminierung und drohende Kündigung homosexueller kirchlicher Beschäftigter zu beenden. Auch sollten Beschäftigte im Falle einer Scheidung oder des Kirchenaustritts ihres Partners keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr fürchten müssen. Zum katholischen Arbeitsrecht kündigte Bätzing bereits am Montag Änderungen an. »Hier braucht es Bewegung, hier ist Druck entstanden«, sagte der Bischof.

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Zuletzt geändert am 14­.03.2022