21.1.2009 - Kölner Stadt-Anzeiger
Vatikan bestätigt Absetzung von Jung
Der abgesetzte Pfarrer aus Meckenheim ist mit seinem Einspruch gegen die Amtsenthebung durch Kardinal Meisner in Rom gescheitert. Das Erzbistum will die Meckenheimer Pfarrstelle nun neu besetzen. Pfarrer Jung soll nun als
Klinikseelsorger nach Bergisch Gladbach gehen. Meckenheim/Bergisch Gladbach - Der Einspruch des früheren Meckenheimer Pfarrers Michael Jung gegen seine Amtsenthebung ist in Rom gescheitert. Dies teilte die zuständige Kleruskongregation des Vatikans dem Geistlichen und dem Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, in jeweils eigenen Schreiben mit. Der Brief an Jung, den Meisner am vergangenen Samstag aus Rom mitgebracht hat, wurde dem 43-Jährigen am Dienstagnachmittag ausgehändigt. Auch die Pfarrgremien in Meckenheim wurden über die Entscheidung Roms informiert. Damit kann nach Auffassung des Erzbistums die vakante Pfarrstelle ausgeschrieben und neu besetzt werden. Jung hat sich bislang geweigert, das Pfarrhaus zu verlassen und eine andere Stelle zu übernehmen. Er soll nun vorläufig als Krankenhausseelsorger in Bergisch Gladbach eingesetzt werden. Für eine Reaktion war er am Dienstag nicht erreichbar.
Im November hatte Jung ein mehr als 100 Seiten umfassendes Dossier nach Rom gesandt, in dem er die Amtsenthebung durch Meisner im September 2008 als unrechtmäßig darstellte. Im Kern ging es in dem jahrelangen, zunehmend eskalierten Streit um die angespannte Personalsituation im Pfarrbezirk Meckenheim. Jung warf dem Erzbistum unter anderem die Veruntreuung von Kirchensteuermitteln vor, weil eine offene Kaplanstelle nicht zügig nachbesetzt wurde.
Bundesweites Aufsehen
Als Kardinal Meisner ihn Mitte September 2008 seines Amtes enthob, erwirkte Jung eine einstweilige Verfügung gegen die öffentliche Verlesung der Gründe, die Meisner zu diesem Schritt bewogen hatten. Jung sah sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen. Kirchenrechtler schrieben ihm Signalwirkung zu, weil die staatliche Gerichtsbarkeit sich erstmals in kirchliche Belange eingeschaltet habe.
Der Aufforderung, die Schlüssel zum Pfarrhaus herauszugeben, kam Jung nicht nach. Meisner suspendierte ihn daraufhin vom Priesteramt, hob diese Sanktion aber nach einem Vermittlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Köln Ende September wieder auf. Jung erkannte die Rechtsgültigkeit der Amtsenthebung vorläufig an, kündigte aber Beschwerde beim Vatikan an.
Die Kleruskongregation wies sein Begehren zurück. Seine Amtsenthebung sei rechtsgültig, es habe keine Verfahrensfehler gegeben. Das Kirchenrecht erlaubt es dem Bischof, einen Pfarrer seines Amtes zu entheben, wenn dessen Dienst als „schädlich oder wenigstens unwirksam“ erachtet wird. Als Gründe gelten unter anderem „Verhaltensweisen, die für die kirchliche Gemeinschaft schweren Schaden oder Verwirrung verursachen“.
Zuletzt geändert am 22.01.2009