30.6.2009 - Nassauische Neue Presse
Nur Geweihte in der Seelsorge
Limburg. Geht es nach Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, dann wird am Ende des Jahres das Statut für die Pfarrseelsorge im Bistum auslaufen. Sein Vorgänger Franz Kamphaus hatte es eingeführt und zwei Mal verlängert, um damit auch dem Priestermangel zu begegnen. Die Konsequenz: Die Seelsorge wird dann wieder die alleinige Aufgabe von Geweihten in der katholischen Kirche sein.
Der Bischof informierte die Pfarrbeauftragten im Priesterseminar über vorgesehene Veränderungen. In dieser Woche wird sich der Diözesansynodalrat mit dem Thema beschäftigen, das nach Informationen der NNP jedoch bereits entschieden ist. Danach hat Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst in der jüngsten Plenarsitzung keinen Zweifel an dem neuen Weg gelassen und das Nichtverlängern des Seelsorgeauftrags als Gewissensentscheidung begründet.
Das Bischöfliche Ordinariat gibt dazu keine Auskunft. Zur Begründung verweist Pressesprecher Robert Eberle darauf, dass die Gremien noch nicht alle informiert sind.
Das Vorhaben des Bischofs macht gleichwohl die Runde und stößt dabei keineswegs auf Gegenliebe. In der Plenarkonferenz gab es kritische Stimmen darüber, die Priester noch stärker zu belasten. Auf erhebliche Kritik ist die Änderung nach Informationen der NNP auch im Priesterrat gestoßen.
Bezirksdekan: Erst beraten, dann entscheiden
Bezirksdekan Dieter Lippert, Teilnehmer der Plenarkonferenz, des höchsten Beratungsgremiums in der Kurie, spricht von ganz erheblichen unterschiedlichen Auffassungen, die zutage getreten sind. Dabei geht es zum einen um den inhaltlichen Aspekt, zum anderen aber auch darum, wie es inzwischen im Bistum zu Entscheidungen kommt. «Wir dürfen den bewährten Weg des synodalen Miteinanders im Bistum nicht verlassen», fordert Lippert. Die richtige Reihenfolge für ihn: Erst beraten, dann entscheiden.
Im Priesterrat, dem Vertretungsgremium der Priester im Bistum, gibt es nach Informationen der NNP ebenfalls erheblichen Unmut. Dabei steht vor allem die Art und Weise des Vorgehens in der Kritik.
Der Bischof hat im Priesterrat dem Vernehmen nach deutlich seine Leitungsfunktion und seine Entscheidungskompetenz herausgestellt.
Bisher war es allerdings so geregelt, dass bei den Entscheidungen über die Verlängerung oder auch eine Beendigung der Pfarrseelsorge zunächst der Diözesansynodalrat prüfen und sichten soll, ob eventuell Veränderungen notwendig sind. Zuletzt hatte der Synodalrat bei den Verlängerungen stets einmütig die Fortsetzung des Statuts empfohlen. Von Bischof Franz-Peter ist er nach Informationen der NNP noch nicht befragt worden.
Kamphaus reagierte auf den Priestermangel
Das Statut trägt die klare Handschrift des ehemaligen Limburger Bischofs Franz Kamphaus und ist der Notsituation des Priestermangels geschuldet. Das Statut wurde 1995 als Möglichkeit einer kooperativen Wahrnehmung von Leitungsverantwortung in der Seelsorge geschaffen. Die Pfarrer oder Priester sollten dadurch entlastet werden, die Gemeindemitglieder gleichzeitig aber auch einen festen und verantwortlichen Ansprechpartner haben.
Das Bistum Limburg war zusammen mit der Diözese Aachen den Schritt zu Pfarrbeauftragten gemeinsam gegangen und hatte damit eine Vorreiterrolle in der Weltkirche übernommen, der später unter anderem die Diözesen Linz, Salzburg und Innsbruck folgten. Unter Kamphaus stieg die Zahl der Pfarrbeauftragten auf über 65, unter dem neuen Bischof ist sie deutlich reduziert worden. Nach Informationen der NNP sind es noch rund 30. Der Priestermangel ist in der Diözese jedoch nicht zurück gegangen, sondern nimmt zu.
Bereits in seinem Hirtenbrief zum Pfingstfest des vergangenen Jahres sowie später gegenüber den Pastoralbeauftragten hatte der Bischof deutlich gemacht, dass er sich als Seelsorger nur die Geweihten vorstellen kann. Auf diesem Weg gibt es nun einen neuen Baustein. jl
Zuletzt geändert am 14.07.2009