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Veröffentlicht am 30­.06.2009

30.6.2009 - kath.net

"Der Bischof von Limburg hat recht"

"Der Bischof von Limburg hat recht", schreibt der Kirchenrechtler und Autor der lateinischen Nachrichten von Radio Vatikan, Gero P. Weishaupt, in einem kirchenrechtlichen Statement gegenüber kath.net. "Das entspricht ganz den Vorgaben des can. 517 par. 2: Laien haben kein Recht auf Gemeindeleitung, weil sie dazu aufgrund fehlender Weihe unfähig sind.

Sie können darum im Notfall nur suppletiv an der Gemeindeleitung mitarbeiten, den Priester ersetzen können sie nicht. Auch wenn sie in der Gemeindeleitung wegen Priestermangels mitarbeiten, muss ein Priester immer die Gemeindeleitung innehaben. Nur ein Priester kann Träger des Leitungsamtes sein. Nur ein zum Priester Geweihter kann eine Pfarrei als Pfarrer, Pfarrverwalter oder Moderator leiten.

Die sogenannte kooperative Pastoral stösst da auf Grenzen, wo Aufgaben strikt an die Priesterweihe gebunden sind. Die Gemeindeleitung gehört wesentlich zum Profil des Priesters und kann darum nicht Laien übertragen werden.

Das ministerielle Priestertum unterscheidet sich nicht nur dem Grade nach vom allgemeinen Priestertum der Getauften, sondern auch dem Wesen nach, wie das Zweite Vatikanische Konzil in Einheit mit der Tradition und die Dokumente des nachkonziliaren Lehramtes, die das Konzil authentisch interpretieren, lehren."

www.kath.net/detail.php?id=23317

Zuletzt geändert am 08­.07.2009