8.7.2010 - Kipa
Offenbar Vatikandokument zu Vorgehen bei "Priesterinnenweihen"
Diese Kompetenz war der Glaubensbehörde bereits am 19. Dezember 2007 zugewiesen worden. Vatikanischen Quellen zufolge wird der damals nur intern verbreitete Vermerk jetzt in einen offiziellen Erlass eingebunden, dessen Wortlaut allerdings noch nicht bekannt ist. Er soll das päpstliche Motu proprio "Sacramentorum sanctitatis tutela" von 2001 aktualisieren, das die Vorgehensweise bei schweren kirchenrechtlichen Vergehen vorschreibt.
Zuerst war bekanntgeworden, dass das Dokument die innerkirchlichen Strafnormen für sexuellen Missbrauch präzisieren soll. Dabei geht es offenbar um eine Beschleunigung der Verfahren. Dem Vernehmen nach benennt das Schreiben auch den Erwerb, das Abspeichern und die Verbreitung von kinderpornographischem Material als Straftat für katholische Kleriker.
Keine schärferen Strafen
Im Blick auf die versuchte Weihe von Frauen zu Klerikerämtern werde es keine schärferen Strafen geben, hiess es. Bereits jetzt ziehen sich die beteiligten Personen automatisch die Beugestrafe der Exkommunikation zu, deren Aufhebung dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist. Klerikern droht zusätzlich die Entlassung aus dem geistlichen Stand. Die Zuständigkeit für derartige Falle wurde 2007 der Glaubenskongregation zugewiesen, nachdem es 2006 in Deutschland und den USA zu mehreren "Priesterinnenweihen" gekommen war.
Zuletzt geändert am 09.07.2010