14.6.2013 - Mittelbayerische
Erzbischof Müller fährt harte Linie
Würzburg. Der Präfekt der Römischen Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, sieht keine Möglichkeit, geschiedene Katholiken nach erneuter Heirat zur Kommunion zuzulassen. In einem Autorenbeitrag für die in Würzburg erscheinende „Tagespost“ (Samstag) legt Müller ausführlich dar, warum die katholische Kirche einem solchen Wunsch auch nicht in Einzelfällen nachkommen könne. Die Unauflöslichkeit jeder gültig und sakramental geschlossenen katholischen Ehe gelte absolut. Weil es sich dabei um eine „göttliche Norm“ handle, könne die Kirche darüber nicht verfügen.
Im Zweifel zum kirchlichen Ehegericht
Der frühere Regensburger Bischof räumt ein, dass diese Lehre „in einer säkularisierten Umwelt häufig auf Unverständnis“ stößt. Dieser Entwicklung könne die Kirche aber „nicht entsprechen durch pragmatische Anpassung an das vermeintlich Unausweichliche“. Es sei auch nicht zulässig, dass die betroffenen Gläubigen aufgrund ihrer subjektiven Gewissensüberzeugung die Kommunion empfingen. Wer an der Gültigkeit seiner in die Brüche gegangenen Partnerschaft zweifle, müsse zur Prüfung ein kirchliches Ehegericht anrufen. Dieses könne dann die Verbindung gegebenenfalls für nichtig erklären.
Abgrenzung von der orthodoxen Kirche
Müller grenzt sich in seinem Beitrag deutlich von der orthodoxen Kirche ab, die Zweit- und Drittehen unter ihren Mitgliedern zulässt und auch segnet. Diese Praxis sei „mit dem Willen Gottes nicht zu vereinbaren“ und stelle ein „nicht zu unterschätzendes ökumenisches Problem dar“. Einer Berufung auf ein Notstandsrecht oder die göttliche Barmherzigkeit erteilt der Präfekt eine Absage.
Müller verweist auf andere Weisen der Gemeinschaft mit Gott
Der Erzbischof spricht sich unter diesen Umständen für eine intensivere seelsorgliche Zuwendung zu betroffenen Gläubigen aus. Der von der Kirche den wiederverheiratet Geschiedenen aufgezeigte Weg sei nicht einfach. Indem sich die Betroffenen bemühten, „die Praxis der Kirche zu verstehen und nicht zur Kommunion zu gehen, legen sie auf ihre Weise Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe ab“. Außer dem Kommunionempfang gebe es auch noch andere Weisen der Gemeinschaft mit Gott. Seelsorger sollten Menschen „in irregulären Situationen“ einfühlsam zur Seite stehen. (kna)
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Zuletzt geändert am 20.06.2013