17.6.2013 - KNA
Erzbischof Müller: Wiederverheiratete können nicht zur Kommunion
Der Erzbischof räumt ein, dass diese Lehre "in einer säkularisierten Umwelt häufig auf Unverständ-nis" stößt. Dieser Entwicklung könne die Kirche aber "nicht entsprechen durch pragmatische Anpas-sung an das vermeintlich Unausweichliche". Es sei auch nicht zulässig, dass die betroffenen Gläubi-gen aufgrund ihrer subjektiven Gewissensüberzeugung die Kommunion empfingen. Wer an der Gül-tigkeit seiner in die Brüche gegangenen Partnerschaft zweifle, müsse zur Prüfung ein kirchliches Ehegericht anrufen. Dieses könne dann die Verbindung gegebenenfalls für nichtig erklären.
Müller grenzt sich in seinem Beitrag deutlich von der orthodoxen Kirche ab, die Zweit- und Drittehen unter ihren Mitgliedern zulässt und segnet. Diese Praxis sei "mit dem Willen Gottes nicht zu verein-baren" und stelle ein "nicht zu unterschätzendes ökumenisches Problem dar". Einer Berufung auf ein Notstandsrecht oder die göttliche Barmherzigkeit erteilt Müller eine Absage.
Der Erzbischof spricht sich unter diesen Umständen für eine intensivere seelsorgliche Zuwendung zu betroffenen Gläubigen aus. Der von der Kirche den wiederverheiratet Geschiedenen aufgezeigte Weg sei nicht einfach. Indem sich die Betroffenen bemühten, "die Praxis der Kirche zu verstehen und nicht zur Kommunion zu gehen, legen sie auf ihre Weise Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe ab". Außer dem Kommunionempfang gebe es auch noch andere Weisen der Gemeinschaft mit Gott. Seelsorger sollten Menschen "in irregulären Situationen" einfühlsam zur Seite stehen.
Zuletzt geändert am 06.07.2013