18.12.2015 - KNA
Kardinal gegen "überspitzte" Deutung von Papstwort zur Ökumene
Franziskus hatte auf die Frage einer in gemischtkonfessioneller Ehe lebenden Frau zur Teilnahme am Abendmahl der anderen Konfession gesagt, eine Erlaubnis könne er nicht geben, "denn das ist nicht meine Kompetenz". Die Betreffenden müssten im Gebet zu einer Auffassung kommen, wie das Abendmahl für sie persönlich eine Stärkung auf dem gemeinsamen Glaubensweg sein könne. "Sprecht mit dem Herrn und geht weiter. Ich wage und vermag nicht mehr zu sagen", so Franziskus wörtlich.
Koch hob in dem Interview hervor, die Teilnahme an der Eucharistie enthalte immer zwei Dimensionen: die Eucharistiegemeinschaft als das Zeichen der Einheit der Kirche, die "heute noch nicht möglich" sei, und das Sakrament als "Mittel der Gnade für Menschen, die dieses geistliche Bedürfnis haben". Auf dieser Linie habe sich die Antwort von Franziskus bewegt. "Was überspitzte Aussagen in gewissen Medien betrifft, muss betont werden, dass man nicht mehr heraushören sollte, als was der Papst selbst - zögernd - zum Ausdruck gebracht hat", betonte der Kurienkardinal. Weiter meinte Koch, das Fehlen gemeinsamer Zielvorstellungen der Ökumene sei der Grund dafür, "dass wir in den katholisch-protestantischen Dialogen in den vergangenen Jahren kaum wirklich bemerkenswerte Fortschritte erreichen konnten". Allein die "gegenseitige Anerkennung der gegebenen Verschiedenheit" reiche nicht aus. Ungeachtet dessen lege Papst Franziskus sehr großen Wert darauf, "dass wir gemeinsam unseren Glauben bekennen".
Das Ökumeneverständnis des Papstes hänge sehr stark mit seinem Grundanliegen zusammen, dass die Kirche missionarisch sein müsse. Deshalb suche er auch die Begegnung mit evangelikalen und pfingstkirchlichen Gemeinschaften. Mit ihnen sehe er eine gute Möglichkeit, das Evangelium gemeinsam in die Welt hinein zu tragen und zu verkünden. Wichtig sei Papst Franziskus auch eine "praktische Ökumene" in Form der Zusammenarbeit "im Dienst der Bewältigung der großen Probleme in der heutigen Welt".
Zuletzt geändert am 19.12.2015