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Veröffentlicht am 07­.04.2008

KirchenVolksPredigt

Aufruf zum Weltgebetstag um geistliche Berufungen am 13. April 2008

Pressemitteilung München, 7 April 2008

Zum 13. April 2008, dem Weltgebetstag um geistliche Berufungen der katholischen Kirche, ruft die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche wieder zur KirchenVolksPredigt auf. An diesem Tag sollten haupt- und ehrenamtliche Frauen wie Männer aus der Gemeinde in allen Gottesdiensten die Möglichkeit zur Predigt erhalten.

Nicht nur angesichts des zunehmenden Priestermangels, der eine pastoral verantwortete Gemeindearbeit immer mehr erschwert, sollte nach Ansicht der katholischen Reformbewegung die große Chance genutzt werden, dass Frauen und Männer aus den Gemeinden bereit sind, ihr Charisma des „Priestertums aller Getauften“ in die gottesdienstliche Feier einzubringen – anstatt nur um Berufungen zum Priestertum und zum Ordensleben zu beten.

Die Ausübung der von Gott verliehenen geistlichen Begabungen sollte nicht durch einengende kirchenrechtliche Vorschriften zum Schaden der Gemeinde be- oder gar verhindert werden. So schreibt der Apostel Paulus in seiner „Gottesdienstordnung“: „Wenn ihr zum Gottesdienst zusammenkommt, trägt jeder etwas bei, einer einen Psalm, ein anderer eine Lehre, der dritte eine Offenbarung“ (1 Kor 14,26).

In zahlreichen Gemeinden wird diese Art der Predigt – auch wenn sie nicht KirchenVolksPredigt genannt wird – bereits seit langem auch innerhalb der Eucharistie praktiziert. Dies sollte nicht als „Entmachtung“ der Pfarrer und Diakone missverstanden werden, sondern stellt eine Bereicherung unserer Gottesdienste dar. Sie kann die Verkündigung um Aspekte bereichern, bei der das Kirchenvolk eine besondere Kompetenz besitzt, wie Fragen von Ehe und Partnerschaft, Kindererziehung, Generationenkonflikte, Berufserfahrungen usw.

Die Predigt (Homilie) als Teil der Liturgie ist seit langem ein kontroverses Thema in der römisch-katholischen Kirche. Laut katholischem Kirchenrecht und der Liturgie-Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ vom 24. April 2004 ist sie ausschließlich dem Priester oder dem Diakon vorbehalten.

Die Würzburger Synode (1972-1975) hatte sich jedoch nach intensiver Diskussion für die "Laienpredigt" ausgesprochen, die dann von Rom zumindest für einige Jahre auch zugelassen und 1988 von den deutschen Bischöfe weiter gewünscht wurde. In der Schweiz, wo die "Laienpredigt" weiterhin praktiziert wird, bemühen sich die Bischöfe um eine von Rom akzeptierte Regelung. Das Verbot der "Laienpredigt" durch den Churer Bischof Vitus Huonder ist auf breiten Wiederstand gestoßen.

In einer von der Bewegung Wir sind Kirche erarbeiteten vierseitigen Handreichung, die angefordert werden kann, werden die biblische und kirchliche Tradition erläutert und Anregungen zur Durchführung der KirchenVolksPredigt („8 Schritte zur KirchenVolksPredigt“) gegeben. Diese Form der Predigt kann und sollte selbstverständlich auch an anderen Tagen des Kirchenjahres durchgeführt werden.

> Aktion „KirchenVolksPredigt“

> Handreichung zur KirchenVolksPredigt (PDF für Faltblatt A5)

Mehr Informationen:
Christian Weisner (Bundesteam)
Tel. 08131-260250 oder 0172-5184082
presse@wir-sind-kirche.de

Zuletzt geändert am 23­.04.2008