Kirchensteuer
Wir sind Kirche fordert mehr Transparenz und Mitwirkung bei der Kirchensteuer
Mit der Finanzkrise der Kirchen ist auch die Kirchensteuer wieder stark in das öffentliche Interesse gerückt. Immer mehr Kirchenmitglieder fragen sich, wofür sie eigentlich ihre Kirchensteuer zahlen und viele denken über einen Austritt aus der Kirche nach. Die Unlust an dem „Zwangsbeitrag“ Kirchensteuer hat nach Ansicht der katholischen Reformbewegung vor allem mit der Undurchsichtigkeit der Kirchenfinanzen und des Kirchensteuersystems zu tun.
Die Position der KirchenVolksBewegung ist jetzt nicht, zum Kirchenaustritt aufzurufen. Doch die Drohbotschaften und Falschinformationen seitens der römisch-katholischen Kirche, die behaupten, dass ein Kirchenaustritt beim Amtsgericht automatisch die Exkommunikation nach sich zieht, müssen unbedingt beendet werden.
Als innerkirchliche Reformbewegung fordert Wir sind Kirche die volle Ausschöpfung der festgelegten Mitbestimmung sowie deren Ausweitung. In keinem Bereich der Kirche wäre mehr Demokratie möglich als bei den Finanzen, sie wird nur nicht wahrgenommen.
Gerade in der jetzigen Umbruchszeit muss die Beteiligung von Laien in Kirchenvorständen und Diözesansteuerräten erheblich ausgebaut werden. Alle gewählten Laiengremien sind mit Budgetrecht auszustatten. Das Nebeneinander von Diözesanhaushalt und Haushalt des Bischöflichen Stuhls ist nicht mehr zeitgemäß und behindert die Transparenz. Die kirchlichen Haushalte sind von unabhängigen Wirtschaftsprüfern oder kirchliche Rechnungshöfe zu prüfen. Alternativen zum jetzigen Kirchensteuersystem, die weit mehr als bisher auf einer Basis der Geschwisterlichkeit in der Kirche fußen, sind zu prüfen. Damit könnten und sollten die Kirchen am Ende sogar Vorbild einer Solidargemeinschaft sein.
Oft wird argumentiert, die Kirchensteuer müsste schon deshalb außerhalb jeder Diskussion stehen, weil die Kirchen viele soziale Dienste leisten. Nur ein geringer Anteil von durchschnittlich etwa 9 bis 11 % der Kirchensteuer wird in den 27 deutschen Diözesen für soziale Einrichtungen verwendet. Ein großer Teil kirchlicher Angestellter wird vom Staat bezahlt. Das verwirrende System der staatlichen Zuwendungen an die Kirche durchdringen selbst Fachleute nicht mehr.
Ein 4-seitiges „Info zur Kirchensteuer“ mit Basisinformationen und „Acht Punkten zum Handeln“ kann bei der bundesweiten Kontaktadresse bestellt oder unter diesem Link abgerufen werden.
Zuletzt geändert am 10.05.2006