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Veröffentlicht am 30­.09.2010

Runder Tisch sexueller Missbrauch

Erste Stellungnahme zu den Ergebnissen des Runden Tisches sexueller Missbrauch am 30. September 2010 in Berlin

Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche hält die heute von der Bischofskonferenz und den Orden erstmals vorgelegten Überlegungen noch für zu vage, als dass sie als wirkliches Modell für die weitere Arbeit des Runden Tisches dienen können. Dass noch nicht einmal mögliche Größenordnungen für finanzielle Entschädigungen genannt wurden, wird nach Ansicht der katholischen Reformbewegung die von sexualisierter Gewalt Betroffenen, die am Runden Tisch ohnehin unterrepräsentiert waren, keinesfalls zufriedenstellen können.

Es geht nicht um die Fixierung auf Zahlen, aber nach wie vor stellt sich die Frage, warum sich die deutsche Bischofskonferenz nicht an den sehr viel konkreteren und weitreicherenden Vorschlägen des Jesuitenordens oder der Österreichischen Bischofskonferenz orientiert haben, die sich sehr deutlich und konkret auch zu Entschädigungszahlungen geäußert haben.

Es geht auch nicht darum die römisch-katholische Kirche an den Pranger zu stellen. Aber über alle Maßnahmen und Hilfen wie z.B. die Erstattung von Therapien hinaus müssen sich die Bistümer und Orden auch ihrer institutionellen Verantwortung stellen, denn allzu oft sind Vergehen erst durch das vertuschende Versetzen von straffällig gewordenen Priestern möglich geworden.

Zu begrüßen ist die klare Ausage der Bischofskonferenz, dass alle Leistungen nicht aus Kirchensteuermitteln beglichen werden sollen und damit nicht die Gläubigen für die individuellen und strukturellen Vergehen zu zahlen hätten.

Wir sind Kirche unterstützt auch die vom Runden Tisch geplante deutliche Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährung, da dies der Tatsache Rechnung trägt, dass die Betroffenen sich oft erst nach Jahrzehnten mit der ihnen zugefügten sexualisierten Gewalt auseinandersetzen und erst dann z.B. Forderungen an die Täter stellen können. Aus den gleichen Gründen ist es dagegen enttäuschend, dass bisher nicht auch eine Verlängerung der straftrechtlichen Verjährung ins Auge gefasst wird.

Kontakt:
Christian Weisner
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Zuletzt geändert am 13­.12.2010