Sakramente für Wiederverheiratete
Wir sind Kirche: „Das Gewissen ist die oberste Norm“
Der Präfekt der Glaubenskongregation hat in einem zunächst in der „Tagespost“ und dann im „L'Osservatore Romano“ veröffentlichten Artikel die „verantwortlich getroffene Gewissensentscheidung“ von nach Scheidung Wiederverheirateten abgelehnt und fordert eine Rücknahme der pastoralen Handreichung der Erzdiözese Freiburg.
Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche lehnt dieses autoritäre Durchgreifen als ein Relikt aus vorkonziliarer Zeit ab. Mit seiner unbarmherzigen und unpastoralen Haltung konterkariert Erzbischof Müller den Ruf des Papstes nach Barmherzigkeit. Das neue Denken, das Papst Franziskus angestoßen hat, steht vor einer schweren Bewährungsprobe. Die deutschen Bischöfe sollten gemeinsam verantwortungsvoll handeln und sich nicht bevormunden lassen.
Erzbischof Dr. G. L. Müller, der Präfekt der Glaubenskongregation, schreibt in seinem Brief an Erzbischof Zollitsch von Freiburg und in Kopie an alle deutschen Bischöfe: „Wiederverheiratete Geschiedene stehen selbst ihrer Zulassung zur Eucharistie im Weg, insofern ihr Lebensstand in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche ist, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht (lehrmäßiger Grund). Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies Verwirrung bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe (pastoraler Grund).“
Dagegen betont Wir sind Kirche: Die „verantwortlich getroffene Gewissensentscheidung“ ist nach Lehre der römisch-katholischen Kirche die oberste subjektive Norm, an die sich der Mensch zu halten hat. Im Widerstreit zwischen objektiver und subjektiver Norm darf der Mensch nicht zerrieben werden. Die Liebe Christi umfasst alle Menschen, die vor Gott alle Sünder und Sünderinnen sind – und doch von ihm angenommen. Die Ausgrenzung von den Sakramenten durch die Kirchenleitung steht im Widerspruch zur Barmherzigkeit Gottes.
Wenn Erzbischof Müller meint, die Barmherzigkeit Gottes habe Grenzen, gibt er damit vor, das Handeln Gottes besser zu kennen als es Jesus, der Christus, uns in seiner befreienden Frohen Botschaft lehrt. Er übersieht auch, dass es im Neuen Testament und in der Geschichte der Kirche bis heute unterschiedliche Lehrmeinungen zur Ehe gegeben hat, die alle die grundsätzlich unauflösliche Liebe zweier Menschen nicht infrage stellen. Papst Franziskus hat auf die barmherzige Haltung der orthodoxen Kirche hingewiesen.
Die „Verwirrung bei den Gläubigen“ nennt Erzbischof Müller als „pastoralen Grund“ für die Ablehnung. Er hat offenbar nicht wahrgenommen, dass er sich nach Paulus nicht als Herr der Gemeinden aufspielen darf, sondern dass er Diener derer ist, die im Glauben feststehen. Papst Franziskus nimmt den „sensus fidelium“, den Glaubenssinn der Gläubigen ernst, wenn er in Vorbereitung auf die Außerordentliche Bischofssynode, die sich nächstes Jahr mit dem Thema Familie befasst, einen Fragebogen an alle Gläubigen gerichtet hat.
Der Präfekt der Glaubenskongregation kann und darf exegetisch und dogmengeschichtlich nicht so apodiktisch „argumentieren“ und die Glaubenslehre der Kirche nach seinem Sinn interpretieren. Kardinal Joseph Frings von Köln hat beim Konzil diese Anmaßung massiv zurückgewiesen. Als Nachfolger der Apostel sind die Bischöfe für die Menschen des Bistums verantwortlich; sie sind nicht Abteilungsleiter des Papstes und schon gar nicht Befehlsempfänger der Glaubenskongregation.
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Wortlaut des Briefes von Erzbischof Müller
> Badische Zeitung 12.11.2013
„Brüchige Argumente, die sich auf Dauer nicht halten lassen“
> Wir sind Kirche-Pressemitteilung vom 24.10.2013
Erzbischof Müller: „Barmherzigkeit Gottes kein Dispens von seinen Geboten“
> Radio Vatikan 22.10.2013
Wir sind Kirche zur Zulassung geschiedener Wiederverheirateter zu den Sakramenten
> hier
Zuletzt geändert am 13.11.2013