| |
Veröffentlicht am 01­.02.2017

Wort der Bischöfe zu Amoris laetitia

„Weiterentwicklung der Ehe- und Familienpastoral im Sinne von Papst Franziskus“

Erste Einschätzung von Wir sind Kirche zum Wort der Deutschen Bischofskonferenz „Die Freude der Liebe“ zur erneuerten Ehe- und Familienpastoral

Pressemitteilung München, 1. Februar 2017

Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche begrüßt das heute veröffentlichte Schreiben der deutschen Bischöfe, mit denen sie sich für eine Öffnung und Weiterentwicklung der Ehe- und Familienpastoral im Sinne des nachsynodalen Schreibens „Amoris laetitia“ von Papst Franziskus aussprechen. Das Wort der deutschen Bischöfe stellt eine erste einladende "Lesehilfe" und Konkretisierung des sehr umfangreichen Schreibens „Amoris laetitia“ dar.

Zu bedauern ist allerdings, dass es mehr als neun Monate gedauert hat, bis sich die deutschen Bischöfe auf gemeinsame Aussagen haben einigen können. Damit sind sie mitverantwortlich für die innerkirchlichen Auseinandersetzungen um „Amoris laetitia“, die in dem Schreiben der vier Kardinäle – mit Kardinal Brandmüller und Kardinal Meisner darunter auch zwei deutsche – gipfelten, die vom Papst eindeutige Ja-Nein-Antworten bezüglich der Zulassung von geschiedenen Wiederverheiraten zu den Sakramenten forderten.

Wie Franziskus geben die Bischöfe keine klaren Regelungen bezüglich des Sakramentenempfangs für geschiedene Wiederverheiratete vor, bekennen sich aber ausdrücklich zur Möglichkeit des Sakramentenempfangs in diesen Situationen. Dazu empfehlen sie, „auf die Kirche vor Ort zuzugehen“ und überlassen alles Weitere der örtlichen Seelsorge und den Eheleuten. Dies ist grundsätzlich gut und richtig, stellt aber angesichts der augenblicklichen Personalsituation in Großgemeinden in vielen Fällen eine Überforderung dar. Mit Seelsorger sind offenbar nicht nur die Priester gemeint. Die Begleitung kann auch durch andere Mitarbeitende in der Pastoral erfolgen, die hierfür möglicherweise auch besser qualifiziert sind.

Ansonsten empfehlen die Bischöfe, „die wegweisenden und lebensnahen Worte von Papst Franziskus zu bedenken“. Für die Kriterien einer Gewissensbildung verweisen sie auf „Amoris laetitia“ (Nr. 298–300). Der Gewissensentscheidung der Eheleute kommt also ein hoher Stellenwert zu. Damit bewegen sich die deutschen Bischöfe auf der Linie der Stellungnahme („Königsteiner Erklärung“ vom 30.8.1968) zur Enzyklika „Humanae Vitae“, in der sie schon damals bezüglich der Empfängnisverhütung auf das Gewissen und auf das Gespräch mit verantwortlichen Christen und Christinnen verwiesen haben.

Enttäuschend aus ökumenischer Sicht ist gerade im Jahr des Reformationsgedenkens die Aussage der deutschen Bischöfe, dass selbst in konfessionsverbindenden Ehen immer noch nicht die volle Gemeinschaft im Herrenmahl möglich sein soll. In der evangelisch-lutherischen Christuskirche in Rom hatte Papst Franziskus am 15. November 2015 Eheleute aus konfessionell gemischten Ehen ermutigt, nach Gewissensprüfung gemeinsam an der Kommunion teilzunehmen. Daran sollten sich alle Katholikinnen und Katholiken orientieren und selbstverantwortlich handeln.

Wie ist die Situation für Angestellte im kirchlichen Dienst?

Die Bischöfe sagen leider kein Wort dazu, wie sich aufgrund von „Amoris laetitia“ die Situation für Angestellte im kirchlichen Dienst darstellt. Was soll geschehen, wenn eine Frau oder ein Mann hier einen Geschiedenen oder eine Geschiedene heiraten will? Verlieren sie dann ihre Stelle? Wird dem zuständigen Bischof mehr Spielraum für eine andere Entscheidung gegeben? Werden die Bestimmungen der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 27.4.2015“ entsprechend modifiziert, so dass die Betroffenen nach einer Prüfung des Einzelfalls und Rücksprache mit der Gemeinde im kirchlichen Dienst verbleiben können? Hier wäre eine Klärung dringend geboten, wird aber angesichts der sehr unterschiedlichen Positionen innerhalb der deutschen Bischöfe nicht von der Bischofskonferenz als Ganzes zu erwarten sein.

Pressekontakt Wir sind Kirche-Bundesteam:
Sigrid Grabmeier, Tel: 0170-8626 290, E-Mail: grabmeier@wir-sind-kirche.de
Magnus Lux, Tel: 0176-41 70 77 25, E-Mail: lux@wir-sind-kirche.de Christian Weisner, Tel. 0172-5184082, E-Mail: presse@wir-sind-kirche.de




> Wort der deutschen Bischöfe vom 1.2.2017

> Wir sind Kirche zum postsynodalen Schreiben "Amoris laetitia"

Zuletzt geändert am 01­.02.2017