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Veröffentlicht am 12­.11.2019

Missbrauchsentschädigungen

"Solidarität ja – Kostenabwälzung nein"

Wir sind Kirche zum Versuch, Entschädigungsleistungen auf die Kirchenmitglieder abzuwälzen

Pressemitteilung München / Bonn / Trier, 12. November 2019

Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche fordert die Deutsche Bischofskonferenz auf, die von ihrem Missbrauchsbeauftragen Bischof Dr. Stephan Ackermann geplante Prüfung, ob Missbrauchsentschädigungen künftig auch aus allgemeinen Kirchensteuermitteln gezahlt werden müssen, sofort einzustellen. Es reicht nicht aus, dass Bischof Ackermann sich jetzt nur für seinen Vergleich mit der gescheiterten PKW Maut entschuldigt.

Wenn klerikale Täter selbst nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können, so kann es nicht Aufgabe der Kirchenmitglieder sein, über die allgemeinen Kirchensteuergelder für das Versagen der Kirchenleitungen einzustehen. Denn deren jahrzehntelange Vertuschung hat wesentlich dazu beigetragen, dass die sexualisierte Gewalt innerhalb der römisch-katholischen Kirche dieses Ausmaß angenommen hat.

Die Regelung im Bistum Trier, dem Ackermann als Bischof dient, dass Entschädigungsleistungen ausschließlich aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls zu leisten sind, muss in allen deutschen Bistümern Anwendung finden. Wenn einzelne Bistümer, z.B. in Ostdeutschland dazu nicht in der Lage sein sollten, so ist ein Finanzausgleich zwischen den einzelnen Bistümern zu organisieren.

Grundsätzliche Fragen

Der Vorschlag von Bischof Ackermann wirft auch die grundsätzliche Frage nach der Transparenz und Verfügungsgewalt aller kirchlichen Vermögen auf. Die nach dem Limburger Finanzskandal von den Bischöfen zugesagte Transparenz lässt auch jetzt nach mehr als fünf Jahren noch sehr zu wünschen übrig. Der aktuelle Vorschlag Ackermanns ist auch insofern unbedacht, weil er die Kirchenaustrittszahlen noch weiter und zu Recht in die Höhe treiben würde. Bei seinem Vergleich mit der PKW Maut übersieht er auch, dass Politiker*innen über eine Partei gewählt werden, aber auch wieder abgewählt werden können. Das ist in der römisch-katholischen Kirche schlechterdings unmöglich. Eigentlich hätten scharenweise Bischöfe zurücktreten müssen, dies ist aber bislang nicht geschehen.

Vertrauensschaden für den Synodalen Weg

Der Versuch von Bischof Ackermann, mit dem Appell an die Solidargemeinschaft finanzielle Belastungen auf die Kirchenmitglieder zu übertragen, ist gerade kurz vor dem für den für den 1. Dezember geplanten Beginn des Synodalen Weges ein immenser Vertrauensschaden für die Zusammenarbeit zwischen Bischöfen und Kirchenmitgliedern.

Dabei ist immer wieder in Erinnerung zu rufen, dass die vier Foren des Synodalen Weges genau die Themen betreffen, die nach dem Missbrauchsskandal des Wiener Kardinals Gröer Inhalt des KirchenVolksBegehrens im Jahre 1995 in Österreich und Deutschland waren. Wenn diese Themen schon damals von den Kirchenleitungen ernstgenommen und angegangen worden wären, wäre zumindest in den vergangenen 24 Jahren vielen Betroffenen großes Leid und der Kirche immenser Schaden erspart worden. – Heute vor genau 24 Jahren, am 12. November 1995, ging das KirchenVolksBegehren in Deutschland zu Ende, dessen fünf Forderungen allein hier mehr als 1,8 Millionen Frauen und Männer unterschrieben haben.

> Wir sind Kirche zum Thema Sexualisierte Gewalt in der Kirche    
> Wir sind Kirche zu Kirchensteuer und Kirchenfinanzierung


Pressekontakt Wir sind Kirche-Bundesteam:

Magnus Lux, Tel: 0176-41 70 77 25, E-Mail: lux@wir-sind-kirche.de
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Zuletzt geändert am 12­.11.2019