40 Jahre Lehrentzug Hans Küng
„Endlich den Skandal innerkirchlicher Maßregelungen beenden!“
> ausführliche Würdigung von Prof. Hermann Häring
Zum 40. Jahrestag des Entzugs der Lehrbefugnis von Hans Küng
Pressemitteilung München / Tübingen / Rom, 13. Dezember 2019
Am 15. Dezember vor 40 Jahren entzog Papst Johannes Paul II. dem Tübinger Theologen Hans Küng die kirchliche Lehrerlaubnis „wegen gravierender Abweichungen von der katholischen Lehre“. Der Entzug wurde am 18. Dezember 1979 öffentlich bekannt und am 31. Dezember rechtskräftig vollzogen.
Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche sieht es als fortwährenden Skandal, dass Hans Küng – im März 2019 wurde er 91 Jahre alt – bis heute nicht formell rehabilitiert wurde, obwohl er innovativ und vielschichtig eine „Theologie im Aufbruch“ entwickelt hat. Nach 40 Jahren und angesichts der weltweiten Anerkennung der Verdienste Küngs auch für die römisch-katholische Kirche müsste es dem Vatikan endlich möglich sein, durch einen Akt der Gerechtigkeit wie Barmherzigkeit den Skandal der innerkirchlichen Maßregelungen zu beenden.
Dass Küngs Anfragen an die Unfehlbarkeit bis heute keineswegs erledigt sind, zeigt sich derzeit vor allem in der Frage der Frauenordination, einer wesentlichen Forderung des KirchenVolksBegehrens von 1995. Trotz des wiederholten Versuchs, das Verbot der Frauenordination als verbindliche Lehre festzuschreiben, ebbt die theologische Diskussion hierüber nicht ab. Ganz im Gegenteil findet die Frauenordination weltweit unter Theologinnen und Theologen wie im Kirchenvolk immer mehr Unterstützung und ist zum Prüfstein einer geschlechtergerechten Erneuerung der römisch-katholischen Kirche geworden.
Briefwechsel mit Papst Franziskus
Hans Küng hat wie kein anderer die Herausforderungen seiner Zeit aufgegriffen, neue Sicht- und Denkweisen eingefordert und sich streitbar und fundiert eingemischt ins innerkirchliche, ökumenische, inter-religiöse und säkulare Gespräch. Auf vielen Gebieten wirkte er als Pionier, vor allem mit dem von ihm initiierten „Projekt Weltethos“. Er darf mit Genugtuung auf ein hochkarätiges Lebenswerk zurückblicken. Trotz aller Demütigungen ist er ein Mann der Kirche geblieben.
Anfang März 2016 hatte Hans Küng in einem offenen Brief an Papst Franziskus zu einer Überprüfung des Unfehlbarkeitsdogmas aufgerufen. In dem mit der Anrede „Lieber Mitbruder“ beginnenden Antwortbrief begrüßte Papst Franziskus Küngs Vorstoß, eine freie Diskussion über den seit 1870 geltenden päpstlichen Unfehlbarkeitsanspruch zu ermöglichen (> Domradio 26.4.2016 > Radio Vatikan 27.4.2016). „Diesen neuen Freiraum, so meine Folgerung, gilt es zu nutzen, um die Klärung der in der katholischen Kirche und Ökumene umstrittenen dogmatischen Festlegung voranzutreiben“, betonte Küng damals.
Hintergrund
Küng, 1962 von Papst Johannes XXIII. zum offiziellen Konzilsberater ernannt, war zunächst Professor für Fundamentaltheologie und ab 1963 Professor der dogmatischen und ökumenischen Theologie sowie Direktor des Instituts für ökumenische Forschung an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) und zugespitzt aus Anlass der Enzyklika „Humanae Vitae“ mit ihren Aussagen zur Geburtenregelung hatte Küng in seinem 1970 erschienenen Buch „Unfehlbar? Eine Anfrage“ die Unfehlbarkeit des päpstlichen Lehramtes zu Recht als höchst fragwürdig dargestellt.
Damit hat Hans Küng wie kein anderer in unserer Zeit die Frage nach der Wahrheit im Christentum wachgerüttelt und wachgehalten. 1968 entwarf er die Erklärung „Für die Freiheit der Theologie“, die von Yves Congar, Karl Rahner und Edward Schillebeeckx überarbeitet und schließlich von 1360 katholischen Theologinnen und Theologen aus aller Welt unterzeichnet wurde – darunter auch Joseph Ratzinger, der spätere Präfekt der Glaubenskongregation und ehemalige Papst Benedikt XVI. 1989 war Küng Mitunterzeichner der „Kölner Erklärung“. In jenem Jahr erschien auch die erweiterte Neuauflage „Unfehlbar? Eine unerledigte Anfrage“.
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Ausführliche Würdigung von Prof. Hans Küng durch Prof. Hermann Häring (www.hjhaering.de), der lange mit ihm zusammengearbeitet hat.
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Zuletzt geändert am 15.12.2019