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Veröffentlicht am 08­.02.2021

Missbrauchsvorwürfe im Erzbistum Köln

„Warum hält sich der Vatikan nicht an römische Rechtsnormen?“

Wir sind Kirche zur Entscheidung des Vatikans in der Causa Woelki

  • Nicht nachvollziehbare vatikanische Entscheidung
  • Immenser Vertrauensschaden nicht nur in Köln
  • Synodaler Weg darf nicht weiter beschädigt und gebremst werden!
  • NEU: Wir sind Kirche "Gespräche am Jakobsbrunnen" online

Pressemitteilung München,/Köln/Rom, 8. Februar 2021 ergänzt

Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche zeigt sich äußerst verwundert über die Entscheidung des Vatikans, auf die Untersuchung eines Vertuschungsvorwurfs gegen den Kölner Kardinal Rainer Woelki zu verzichten, wie verschiedene Medien berichten. Um die Verwirrung nicht noch auszuweiten, fordert Wir sind Kirche, dass die genaue Begründung des Vatikans möglichst umgehend veröffentlicht wird.

Wie Kirchenrechtler bestätigen, sind die römischen Rechtsnormen für solche Fälle eigentlich klar. Unabhängig vom Ergebnis einer Voruntersuchung in Köln hätte Kardinal Woelki den Missbrauchsverdacht gegen den mit ihm befreundeten Priester O. im Jahr 2015 nach Rom melden müssen. Diese Rechtsnormen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch hatte bereits Papst Benedikt XVI. im Jahr 2010 festgelegt;  Papst Franziskus hatte deren Verletzung zuletzt mit scharfen Sanktionen belegt. – In dieser Frage folgen die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz übrigens noch nicht den universalkirchlichen Vorschriften.

Wie der renommierte Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier aufzeigt, sind die römischen Rechtsnormen für solche Fälle klar: „Die Absetzung eines Diözesanbischofs kommt auch in Betracht, wenn er seine Amtsgewalt oder seine Aufgabe durch Handeln oder durch Unterlassen missbraucht (can. 1389 § 1 CIC). Ein solcher Missbrauch liegt beispielsweise vor, wenn ein Bischof Maßnahmen ergreift, um im Fall von Sexualstraftaten zivile oder kirchenrechtliche Untersuchungen gegenüber Klerikern zu beeinflussen, zu behindern oder unmöglich zu machen - etwa indem er dem Apostolischen Stuhl keine Meldung erstattet. Dazu ist er nach geltendem universalkirchlichem Recht verpflichtet, sobald er eine „wenigstens wahrscheinliche Kenntnis“ von einem Sexualdelikt erhält (Art. 16 der Normen zum Motu Proprio „Sanctitatis Sacramentorum Tutela“ [SST], 2010). Zum gleichen Zeitpunkt hat er nach can. 1717 CIC eine kirchenrechtliche Voruntersuchung einzuleiten Die Meldepflicht besteht nach klarer Rechtsläge unabhängig vom Untersuchungsergebnis“ (vgl. Georg Bier. Impeachment auf katholisch. HerderKorrespondenz 2/2021,13-15; hier: 14 )

Immenser Vertrauensschaden nicht nur in Köln

Der Vertrauensschaden, den das bisherige höchst widersprüchliche Herumlavieren von Kardinal Woelki innerhalb wie außerhalb der Kirche ausgelöst hat, ist immens. Dies zeigten auch die Reaktionen von Diözesanrat und Priestern aus Köln und von verschiedenen deutschen Bischöfen sowie die dramatisch gestiegenen Kirchenaustrittszahlen. Nachdem die Frist, in der Rom auf die Meldung von Bischof Genn, hätte reagieren müssen, verstrichen war, war so eine Entscheidung des Vatikans allerdings zu befürchten gewesen. Noch könnte der Kardinal wenigstens halbwegs sein Gesicht wahren und Charakter zeigen, wenn er angesichts dieser Situation dem Papst gemäß c. 401 § 2 CIC 1983 seinen Amtsverzicht anbietet.

Synodaler Weg darf nicht weiter beschädigt und gebremst werden!

Möglicherweise hat Rom sehr lange nach einem Weg gesucht, Kardinal Woelki zu schonen, weil die konservativen Kräfte in Rom ihn als unverzichtbareren Bremser im Synodalen Weg unbedingt halten wollen. Den Synodalen Weg hat Kardinal Woelki von Anfang an boykottiert und sabotiert. Durch sein Verhalten in der Missbrauchsaffäre hat Woelki den ganzen Synodalen Weg desavouiert. Unabhängig von einer möglichen Pflichtverletzung im Fall O. ist Kardinal Woelki und sind seine Weihbischöfe jetzt zu fragen, wann sie endlich bereit sind, konstruktiv am Synodalen Weg mitzuwirken, der im Frühjahr 2019 in Lingen von den deutschen Bischöfen einstimmig beschlossen worden ist.

NEU: Wir sind Kirche "Gespräche am Jakobsbrunnen" online

Die „Gespräche am Jakobsbrunnen“ sind seit 1998 ein Markenzeichen von Wir sind Kirche auf Katholiken- und Kirchentagen. Während der Pandemie gibt es sie jetzt auch online. Start: Dienstag, 9. Februar 2021, 19-20 Uhr: „Synodaler Weg – Reformen im Schneckentempo“ mit Dr. Edgar Büttner, Berater im Synodalforum II „Priesterliche Existenz heute“

> Wir sind Kirche "Gespräche am Jakobsbrunnen" online


Pressekontakt Wir sind Kirche-Bundesteam:
Christian Weisner, Tel. 0172-5184082 E-Mail: presse@wir-sind-kirche.de
 

Hintergrund

Aufarbeitung und Einsatz für den Reformprozess Synodaler Weg gehören zusammen
> Wir sind Kirche-Pressemitteilung vom 5.2.2021

Wie stark der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, Kurienkardinal Ladaria SJ selbst vorbelastet ist, zeigt sich an folgendem in Wikipedia beschriebenem Vorgang:
https://de.wikipedia.org/wiki/Luis_Ladaria#Strafverfahren_in_Lyon

Die Ähnlichkeiten in dem Schaden für die Kirche in Deutschland sind mit und trotz des "Freispruchs" durchaus vergleichbar.
Berufungsurteil im Fall Barbarin zu Nichtanzeige von Missbrauch Freispruch für den Kardinal
> domradio.de 30.2.2020
 

Zuletzt geändert am 09­.02.2021