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Veröffentlicht am 09­.05.2009

Zum Eklat zwischen DBK und ZdK

„Der Versuch, die Laien zu schwächen, schwächt die ganze Kirche.“ Wir sind Kirche ruft zum Protest gegen die Dialogverweigerung der deutschen Bischöfe auf

Pressemitteilung München, 9. Mai 2009

Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche appelliert an die deutschen Bischöfe, ihre Dialogverweigerung und Blockadehaltung gegenüber dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) aufzugeben. Gleichzeitig ruft die katholische Reformbewegung die Katholikinnen und Katholiken in Deutschland dazu auf, mit Briefen, Faxen und E-Mails besonders bei den Bischöfen zu protestieren, von denen angenommen werden kann, dass sie dem Kandidaten für das ZdK-Präsidentenamt Heinz-Wilhelm Brockmann das Einvernehmen verweigert haben, ohne zu begründen, warum sie das taten. (Adressen aller deutschen Bischöfe am Ende der Pressemitteilung)

„Der unsägliche Versuch der Bischöfe, die Laien zu schwächen, schwächt die ganze Kirche“, erklärt Christian Weisner vom Bundesteam der KirchenVolksBewegung angesichts des in der 150-jährigen Geschichte des ZdK beispiellosen Vorgangs, die Entscheidungsfreiheit des katholischen Laiengremiums bei der Wahl ihres Präsidenten einschränken zu wollen. Die katholischen Bischöfe Deutschlands müssen sich ernsthaft fragen lassen, welch ein missliches Demokratieverständnis sie vertreten, wenn Sie dem aus Diözesanräten und anerkannten katholischen Verbänden zusammengesetzten Zentralkomitee der deutschen Katholiken vorschreiben wollen, wen diese als ihren Präsidenten zu wählen haben.

Die Bischöfe sollten endlich die Laien in ihrer Verantwortung für die Gesellschaft aber auch innerhalb der Kirche ernst nehmen, so wie es das Zweite Vatikanische Konzil (1962-65) vorgesehen hat. Wenn die Bischöfe jedoch weiter versuchen sollten, die Position der Laien – des Gottesvolkes – innerhalb der Kirche zu schwächen, widerspricht dies sowohl dem Buchstaben als auch dem Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils.

Leider ist die Dialogverweigerung nicht neu: 2007 hatte die Bischofskonferenz das von vielen katholischen Verbänden und Gruppierungen angeregte und lange zwischen ZdK und Bischofsvertretern vorbereitete „Pastoralen Zukunftsgespräch“ abgesagt. Stattdessen gab es dann nur einen „Gemeinsamen Studientag zur Zukunft der Kirche in Deutschland“ am 26. und 27. April 2009 im kleinsten Kreise. Bereits 1991 – noch vor dem KirchenVolksBegehren 1995 – hatte das ZdK in seiner Schrift „Dialog statt Dialogverweigerung“ die Dialogverweigerung der Bischöfe konstatiert.

Pfarrgemeinderäte, Diözesanräte und auch das ZdK spiegeln das Bild von Kirche als Volk Gottes wider, wie es das Zweite Vatikanische Konzil herausgestellt hat. Dieses Konzil betont die enge Zusammengehörigkeit aller Getauften und Gefirmten, aber auch ihre gemeinsame Verantwortung in Kirche und Gesellschaft. In der Kirchenkonstitution „Lumen gentium“ wurde die Position des Kirchenvolks theologisch neu definiert. Das Konzilsdekret über das Apostolat der Laien „Apostolicam actuositatem“ hat den vielfältigen Laienvereinigungen eine Ermutigung ausgesprochen und die Ausbildung der Laien zum Apostolat gefordert. Im Apostolischen Schreiben „Christifideles laici“ von Papst Johannes Paul II. „über die Sendung der Laien in Kirche und Welt“ heißt es: „Als Getaufte und aufgrund ihrer spezifischen Berufung nehmen diese in dem Maß, das einem jedem entspricht, am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi teil. Darum müssen die Hirten die Dienste, Aufgaben und Funktionen der Laien anerkennen und fördern.“ (CL 23)


Hintergrund:

„Lumen Gentium“, Dogmatische Konstitution des II. Vatikanischen Konzils über die Kirche vom 21. November 1964
http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html
„Die Laien haben wie alle Christgläubigen ... entsprechend dem Wissen, der Zuständigkeit und hervorragenden Stellung, die sie einnehmen, ... die Möglichkeit, bisweilen auch die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, zu erklären.“ (LG 37)

Can. 212 § 3. Codex Iuris Canonici
Die Gläubigen haben „das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie ... gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun.“

„Apostolicam Actuositatem“, Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Laienapostolat vom 18. November 1965
http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651118_apostolicam-actuositatem_ge.html
Nach diesem Dekret wird das ZdK von der DBK als Koordinationsgremium anerkannt (AA 26).

„Christifideles laici“ (1988), nachsynodales Apostolisches Schreiben von Papst Johannes Paul II. „über die Sendung der Laien in Kirche und Welt“
http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_exhortations/documents/hf_jp-ii_exh_30121988_christifideles-laici_ge.html
„Als Getaufte und aufgrund ihrer spezifischen Berufung nehmen diese in dem Maß, das einem jedem entspricht, am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi teil. Darum müssen die Hirten die Dienste, Aufgaben und Funktionen der Laien anerkennen und fördern.“ (CL 23)

Stellungnahme des Präsidiums des ZdK zum nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Christifideles Laici“
http://www.zdk.de/data/erklaerungen/pdf/Christifideles_Laici_1989_1045828161.PDF


> Adressen der deutschen Bischöfe und der Nuntiatur
(laufend aktualisierte Zusammenstellung von Wir sind Kirche)

Zuletzt geändert am 16­.02.2013