Handreichung Wiederverheiratung
„Ein zukunftsweisender Schritt, der auch anderen Diözesen Mut machen müsste“
Wir sind Kirche zur Freiburger Handreichung zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung
Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche begrüßt den zukunftsweisenden Schritt des Freiburger Erzbistums, das jetzt endlich auf die nach einer Scheidung Wiederverheirateten zugeht und damit den von Papst Franziskus gewiesenen Weg der Barmherzigkeit beschreitet. Endlich wird das zur anerkannten Praxis, was pastoral orientierte SeelsorgerInnen schon seit Langem praktizieren, oft mit schlechtem Gewissen gegenüber dem Kirchenrecht.
„Jetzt besteht für viele betroffene Ehepaare wieder Hoffnung und die neue Regelung befreit nicht wenige ‚ungehorsame’ Pfarrer dazu, weiterhin etwas zu tun, was pastoral notwendig war und auch getan wurde, aber ‚offiziell’ nicht erlaubt war“, erklärt Sigrid Grabmeier vom Bundesteam der KirchenVolksBewegung. „Dieses Signal aus der Erzdiözese Freiburg sollte den anderen deutschen Diözesen Mut machen und muss von ihnen aufgegriffen werden.“
Nach Auffassung von Wir sind Kirche ist es allerhöchste Zeit für diesen schon jahrzehntelang vorbereiteten und erhofften Schritt, denn die lebenslange Ausgrenzung vom Sakramentenempfang und anderen kirchlichen Vollzügen widerspricht dem christlichen Gebot der Barmherzigkeit. Nicht nur in Deutschland nimmt die Zahl der Betroffenen ständig zu.
Das für viele Menschen so brennende Thema steht auch ganz oben auf der Tagesordnung der „Gesprächsprozesse“ in Deutschland und in den Diözesen. So hatte das Memorandum Freiburger Seelsorger und zuletzt die Freiburger Diözesanversammlung im April diesen Jahres die Bistumsleitung aufgefordert, die Ausgrenzung von den Sakramenten für Wiederverheirateten zu beenden. Auch im Bezug auf das kirchliches Arbeitsrecht soll die Wiederverheiratung keine Rolle spielen.
Unter Ausschöpfung aller kirchenrechtlichen Spielräume hat Freiburg die Verantwortung für die Menschen übernommen, deren Lebenslauf nicht dem des römisch-katholischen Musters entspricht. Dies kann allerdings nur ein erster Schritt sein, denn auch eine zweite Ehe verdient nach der Versöhnung mit dem Expartner und der Vergangenheit als Neubeginn eine öffentliche, wenn auch nichtsakramentale Feier.
Vor allem aber sind auch zügig entsprechende Änderungen im Arbeitsrecht vorzunehmen, damit nicht über allen Beschäftigten der Kirche und kirchlicher Einrichtungen wie der Caritas die automatische Kündigung droht, wenn sie nach einer Scheidung erneut zivilrechtlich heiraten.
Schon 1993 hatten die drei oberrheinischen Bischöfe Oskar Saier vom Erzbistum Freiburg, Karl Lehmann vom Bistum Mainz und Walter Kasper vom Bistum Rottenburg-Stuttgart mit ihrem gemeinsamen Hirtenwort zur Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen diesen Schritt gewagt. Damals jedoch wurden sie vom Präfekt der Glaubenskongregation Joseph Ratzinger, dem späteren Papst Benedikt, schnell und scharf zurückgepfiffen.
Wesentliche Punkte des damaligen Hirtenwortes wurden aber jetzt in die neue Handreichung aufgenommen. „Das zeigt uns, dass es sich doch lohnen kann, sich beharrlich und mit guten theologischen Argumenten für Reformen in der römisch-katholischen Kirche einzusetzen. Und wir werden es jetzt unter Franziskus auch weiter tun“, erkärt Sigrid Grabmeier für die KirchenVolksBewegung.
Die Handreichung des Freiburger Seelsorgeamts zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung bietet ein anspruchsvolles Konzept, das hoffentlich mithelfen wird, Konflikte mit früheren Ehepartnern oder zwischen Ex-Ehepartnern und Kindern aufzuarbeiten und Wege der Versöhnung zu gehen. Sie ist das Ergebnis eines langjährigen Prozesses, der auch die Begleitung vor der Eheschließung und die Begleitung von Paaren und Familien in Krisensituationen im Fokus hat. Für ein Gelingen dieser Aufgabe sind gut ausgebildete Seelsorger und Seelsorgerinnen eine wichtige Vorraussetzung. Dann können Kinder in neuen Familienverbünden geborgen aufzuwachsen.
Unterzeichnet wurde die Handreichung durch den Leiter des Seelsorgeamtes, Domdekan Andreas Möhrle, und den bisherigen Diözesanfamilienseelsorger Michael Schweiger. Erzbischof Robert Zollitsch, seit der Annahme seines Rücktrittgesuchs durch den Papst Apostolischer Administrator mit weiterhin vollen Rechten auch als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, drückt seine Unterstützung für diesen Weg dadurch aus, dass er auf Papst Franziskus verweist, der angekündigt hatte, dass sich die Kirche dieser Frage unter dem Gesichtspunkt der Barmherzigkeit stellen solle.
Wir sind Kirche zur Zulassung geschiedener Wiederverheirateter zu den Sakramenten
www.wir-sind-kirche.de/?id=629
Pressekontakte Wir sind Kirche-Bundesteam:
Sigrid Grabmeier, Tel: 0170 8626 290, E-Mail: grabmeier@wir-sind-kirche.de
Christian Weisner, Tel. 0172-5184082, E-Mail: presse@wir-sind-kirche.de
Magnus Lux, Tel. 0176-41266392, E-Mail: Famlux@t-online.de
Pressekontakte Wir sind Kirche-Erzbistum Freiburg:
Monika Schulz-Linkholt, Tel. 0621-826349, 0171-7054013, E-Mail: MSchuLi@aol.com
Zuletzt geändert am 08.10.2013