Exkommunikation Heizer
Notwendiges Nachdenken über Eucharistie- und Amtsverständnis der röm.-kath. Kirche
Pressemeitteilung München 16.6.2014
Die deutsche KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche begrüßt, dass der Vorstand der österreichischen Plattform Wir sind Kirche ihrer Vorsitzenden Dr. Martha Heizer am 10. Juni 2014 einstimmig das Vertrauen ausgesprochen hat, aber auch, dass für das Ehepaar Heizer wie für den Innsbrucker Bischof Dr. Manfred Scheuer die Kommunikation keineswegs beendet ist. Die Plattform Wir sind Kirche Österreich wird bei einer außerordentlichen Vollversammlung am 27. September 2014 in Salzburg die grundsätzlichen Fragen weiter besprechen. Dr. Thomas Plankensteiner, der im Jahr 1995 zusammen mit Dr. Martha Heizer und Ingrid Thurner (+) das Kirchenvolks-Begehren in Österreich initiierte, hat sein Mitwirken bereits zugesagt.
Auch Wir sind Kirche Deutschland nimmt diese Exkommunikation zum Anlass, sich weiter intensiv mit den Fragen von Eucharistie und Amt zu befassen, mit den Rechten und Pflichten der Bischöfe und der so genannten Laien sowie der Struktur einer zukunftsoffenen Kirche.
Neubewertung des Eucharistieverständnisses
Die Bischöfe müssen sich fragen lassen, welche zukunftstauglichen Gottesdienst- und Gemeindeformen sie anzubieten haben. Die an den Priestermangel angepassten pastoralen Großraumkonzepte mit XXL-Pfarreien führen in die Sackgasse. Das Kirchenrecht verpflichtet die Bischöfe, dafür zu sorgen, dass die Gläubigen Zugang zu den Sakramenten haben (Can. 213). Wäre es nicht besser, Gemeindeglieder zu ordinieren statt zu exkommunizieren, wie Prof. Zulehner vorgeschlagen hat? Eucharistie, die große Danksagung an Gott, feiert die gesamte Gemeinde. Eine an den Ursprüngen orientierte Neubewertung des Eucharistieverständnisses steht also an.
Neubewertung des Amtsverständnisses
Die in Abstimmung mit der Glaubenskongregation durch den Innsbrucker Bischof Dr. Manfred Scheuer festgestellte „Selbst-Exkommunikation“ des Ehepaares Heizer wegen „simulierter Eucharistiefeier“ ist kein Ausschluss aus der Kirche, sondern nur (zeitweise) Aberkennung kirchlicher Rechte und des Sakramentenempfangs. Exkommunikation ist eine Aufforderung zum Sinneswandel. Wenn es bei dieser Exkommunikation nur Verlierer gibt, wie Bischof Scheuer meint, dann muss sie auch eine Aufforderung zum Sinneswandel bei der Kirchenleitung sein. Das derzeit gültige Kirchenrecht hat auch 50 Jahre nach Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils die theologischen Reformen im Kern noch immer nicht umgesetzt. Die von Papst Paul VI. auf den Weg gebrachte lex fundamentalis, ein Grundgesetz der Kirche, das die Rechte und Pflichten der Kirchenbürgerinnen und Kirchenbürger festlegt, wartet seit Jahrzehnten auf eine Verwirklichung. Papst Franziskus wendet sich gegen den Klerikalismus. Eine an den Ursprüngen orientierte Neubewertung des Amtsverständnisses steht also an.
In einer theologischen Stellungnahme hat sich das Bundesteam der deutschen KirchenVolksBewegung bereits am 25. Mai 2014 zu dieser Exkommunikation ausführlich geäußert. Diese und weitere Stellungnahmen u.a. von der Plattform Wir sind Kirche Österreich sowie der österreichischen Pfarrer-Initiative: www.wir-sind-kirche.de/?id=125&id_entry=5315
P r e s s e k o n t a k t e :
Magnus Lux, Tel: 0176-41266392, E-Mail: Famlux@t-online.de
Sigrid Grabmeier, Tel: 0170 8626 290, E-Mail: grabmeier@wir-sind-kirche.de
Christian Weisner, Tel: 0172-518 40 82, E-Mail: presse@wir-sind-kirche.de
Zuletzt geändert am 16.06.2014