Protest gegen Rom
Wir sind Kirche-Bundesversammlung sendet Proteste nach Trier und Rom
Besondere Empörung ruft die Begründung hervor, mit der alle seit der Gemeinsamen Synode der deutschen Bistümer („Würzburger Synode“ 1972-1975) bestehenden Beschlüsse und darauf beruhenden Entwicklungen wie die Pfarrgemeinde-, Dekanats- und Diözesanräte für nichtig erklärt werden. Wörtlich heißt es im Text: „Da die Beschlüsse der Gemeinsamen Synode der Promulgation des Codex des kanonischen Rechts von 1983 zeitlich vorausgehen, sind diese aufgehoben (can. 5 § 1 CIC).“
Die Bundesversammlung ruft das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken und die Deutsche Bischofskonferenz eindringlich dazu auf, diesen Affront gegen das katholische Leben in Deutschland zurückzuweisen und von der zuständigen Behörde des Vatikans eine differenzierte Feststellung einzufordern, dass die Beschlüsse der Würzburger Synode nicht dem kirchlichen Recht widersprechen.
Falls dies nicht erfolgt und im Falle weiterer Relativierungen der durch die Würzburger Synode entwickelten Laienrechte, sieht die Bundesversammlung die Gefahr eines unabsehbaren Schadens für die künftige Bereitschaft der Laien zur Mitarbeit innerhalb der römisch-katholischen Kirche.
Zuletzt geändert am 10.10.2006