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Veröffentlicht am 16­.02.2019

Wir sind Kirche-Petition zur Grundgesetz-Änderung

Ablehnung der Petition zur Grundgesetz-Änderung

Im Grundgesetz ist geregelt, dass Religionsgesellschaften ihre Ämter wie z.B. das Priesteramt ohne Mitwirkung des Staat verleihen kann. Dennoch stehen sie aber natürlich unter den Schranken des Gesetzes. Jedoch wird das oft fehlerhaft ausgelegt, als dürfe Staat daher auch nicht zum Schutz der Menschenrechte eingreifen, obwohl ihm das konkret bei der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern auferlegt ist. Dies wollten wir durch eine Petition zu einer ändernden Klarstellung im Grundgesetz erreichen. Anfang April 2019 hat uns der Deutsche Bundestag mitgeteilt, dass es keine Online-Möglichkeit geben wird, diese Petition zu unterstützen. Die Gründe für die Ablehnung als öffentliche Petition sollten uns mit Abschluss der parlamentarischen Prüfung mitgeteilt werden.

Am 5. November 2019 wurde uns mitgeteilt, dass der Bundestag diese Petition nun abgelehnt hat. Ob er dabei unser Anliegen nicht verstanden oder aus taktischen Gründen missverstanden hat sowie alle weiteren Fragen dazu werden von uns baldmöglichst im Detail ausgearbeitet und dann veröffentlicht.

 

Einbringung der Petition zur Grundgesetz-Änderung im Frühjar 2019

Die Gleichberechtigung der Frauen ist ein auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankertes Menschenrecht, das aber bisher in der römisch-katholischen Kirche nicht umgesetzt ist. Die von der Bundesversammlung im November 2018 in Nürnberg verabschiedete Petition an den Deutschen Bundestag zu einer klarstellenden Änderung des Art. 140 Grundgesetz der BRD ist von Prof. Dr. Johannes Grabmeier, Sigrid Grabmeier, Angelika Fromm und Prof. Dr. Heribert Köck entsprechend den strengen Anforderungen des Petitionsausschusses des Bundestages bearbeitet und als E-Petition aktiviert worden.

Bisher heißt es in Art.140 GG:

„Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.“

Von Wir sind Kirche vorgeschlagene Neufassung:

„Jede Religionsgesellschaft unterliegt dem für alle gelten­den Gesetz. In dessen Schranken ordnet und verwaltet jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten selbständig und verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.“

Die von Wir sind Kirche vorgeschlagene Neufassung würde nicht nur die rö­misch-katholische Kirche, sondern jede Religionsgesellschaft betreffen.

Wenn die Petition vom Deutschen Bundestag online gestellt wird, muss sie innerhalb kurzer Frist von möglichst vielen Menschen unterzeichnet werden.

Kontakt: Sigrid Grabmeier: grabmeier@wir-sind-kirche.de

Zuletzt geändert am 28­.11.2019