Im Dezember 2004
„Jede große Organisation braucht eine loyale Opposition”
25 Jahre sind es her, dass Prof. Hans Küng am 18. Dezember 1979 die kirchliche Lehrbefugnis entzogen wurde. Im Januar jährt sich die „Versetzung” des Bischofs von Evreux, Jacques Gaillot , in die virtuelle Diözese Partenia zum 10. Mal. Vor wenigen Tagen hat der Vatikan die Suspendierung von Prof. Gotthold Hasenhüttl bestätigt. Die Liste der von der römisch-katholischen Kirche Ausgegrenzten ließe sich lange fortsetzen. Unsere Kirche wird immer weniger „katholisch”, „umfassend”.
Auch die „Bitte”, mit der der Kölner Kardinal Joachim Meisner einen Auftritt von Bischof Gaillot am 28. Oktober 2004 in der Bonner Beethovenhalle verhindert hat, widerspricht dem Dialogansatz des 2. Vatikanischen Konzils und ist kein gutes Omen für den katholischen Weltjugendtag 2005 in Köln.
Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche versteht sich als loyale Opposition innerhalb der Kirche. Im Geist des Zweiten Vatikanums fordern wir immer wieder den Dialog mit der Kirchenleitung ein. Wie notwendig die Arbeit der KirchenVolksBewegung auch im vergangenen Jahr war, zeigt der Rückblick 2004. Die größte Aktion im kommenden Jahr – dem zehnten Jahr der KirchenVolksBewegung – wird die kritische Begleitung des katholischen Weltjugendtages im August 2005 sein. Lesen Sie dazu mehr im beiliegenden Wir sind Kirche-Info.
Auch wenn die wirtschaftliche Lage in unserem Land immer schwieriger wird, bitten wir Sie zum Jahresende wieder sehr herzlich um Ihre (steuerabzugsfähige) Spende, damit wir die notwendige Arbeit der KirchenVolksBewegung im zehnten Jahr noch intensivieren können.
Für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung danken wir sehr! Wir wünschen Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Freunden segensreiche Feiertage und ein gesundes friedliches Jahr 2005.
Eva-Maria Kiklas(Bundesteam)
Christian Weisner (Bundesteam)
Ihre Jahresspendenbescheinigung für alle Spenden, die bis zum 31. Dezember 2004 auf unserem Konto eingegangen sind, wird Ihnen im Februar 2005 zugesandt. Bis zu einer Summe von 100 Euro erkennt das Finanzamt den Beleg des Überweisungsauftrags zusammen mit dem entsprechenden Kontoauszug als Nachweis an.
Zuletzt geändert am 30.04.2006