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Veröffentlicht am 08­.10.2018

Verweigerung des „Nihil obstat“

„Bildungskongregation des Vatikans ist in ihre Schranken zu weisen“

Vatikan erteilt "Nihil obstat" für Ansgar Wucherpfennig
> katholisch.de 15.11.2018   mit interessanten Details!

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Wir sind Kirche zur Verweigerung des „Nihil obstat“ für den Rektor der Jesuitenhochschule St. Georgen

Pressemitteilung München / Frankfurt / Rom, 8. Oktober 2018

Mit großer Empörung nimmt die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche Kenntnis von dem Verbot, das die Bildungskongregation des Vatikans in Rom gegen eine Amtsverlängerung des Rektors der Jesuitenhochschule St. Georgen in Frankfurt, Prof. Dr. Ansgar Wucherpfennig SJ ausgesprochen hat. Angesichts des enormen Glaubwürdigkeitsverlustes der römisch-katholischen Kirche ist gegen die römische Entscheidung entschiedener Widerstand angesagt.

Die Bildungskongregation, die von Pater Wucherpfennig einen öffentlichen Widerruf seiner positiven Aussagen zur Homosexualität und zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare gefordert hat, muss in ihre Schranken gewiesen werden. Offensichtlich benutzt sie eine verunsicherte und polarisierte Situation zum Schaden der Gesamtkirche dazu, neu ihre reaktionären Vorstellungen mit autoritären Methoden durchzudrücken. Doch schon jetzt ist das öffentliche Echo verheerend, dies in einem Augenblick, an dem die katholische Kirche wegen ihrer unhaltbaren Vorstellung von Sexualität und der in immer mehr Ländern aufgedeckten sexualisierten Gewalt durch Kleriker weltweit in schweren Verruf geraten ist (MHG-Studie für Deutschland, Pennsylvania-Report, Irland, Australien...).

Wir sind Kirche erwartet, dass neben dem zuständigen Limburger Ortsbischof Georg Bätzing die gesamte Deutsche Bischofskonferenz gegen die römische Entscheidung Einspruch erhebt und im offenen Widerspruch gegen römische Instanzen an der vorgesehenen Amtsverlängerung festhält. Dem Generaloberen Arturo Sosa SJ und dem zuständigen Provinzial der Jesuiten Johannes Siebner SJ sollte es gelingen, in dieser Sache mit Papst Franziskus direkt Kontakt aufzunehmen.

Die weltweite Umfrage zur Sexualmoral katholischer Christen und Christinnen vor den Familiensynoden 2014 und 20015 ergab einen abgrundtiefen Dissens zwischen lehramtlichen Positionen und dem Glaubenssinn des Volkes. Auch die Vorlagen und Interventionen zur derzeit stattfindenden Bischofssynode „Die Jugendlichen, der Glaube und die Berufungsunterscheidung“ zeigen, dass viele Jugendliche die die Lehre der Kirche zur Homosexualität für falsch halten.

Daraus muss Rom die Konsequenzen ziehen und das seit 1863 * unterdrückte authentische Lehramt der Theologie wieder anerkennen. Klar muss in jedem Fall sein: aus biblischen und anthropologischen Gründen kann Homosexualität nicht mehr als moralische Abweichung und können homosexuelle Beziehungen nicht mehr als schwere Sünde verurteilt werden. Im Sinne der vom Zweiten Vatikanischen Konzil und von Papst Franziskus angestrebten Dezentralisierung der Kirche sollte die Kompetenz zur Erteilung des „Nihil obstat“ (Unbedenklichkeitserklärung „es steht nichts entgegen“) wieder in den Entscheidungsbereich des Ortsbischofs zurückkehren.

* Gemeint ist der Brief "Tuas libenter", den Rom am 21. Dezember 1863 an Ignaz Döllinger geschrieben hat und der das "ordentliche Lehramt der ganzen über die Erde hin verstreuten Kirche“ ("ordinario totius Ecclesiae per orbem dispersae magisterio") der wissenschaftlich agierenden Theologie auch für den Fall überordnet, dass päpstliche Kongregationen über ausgesprochen theologische Fragen befinden. Damit hat Rom das „magistrale“ Lehramt der Theologie gegenüber dem „pastoralen“ Lehramt von Bischöfen und Papst eindeutig entmachtet und eine Jahrhunderte lange Tradition willkürlich gebrochen. Einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung hatte der berühmt-berüchtigte Jesuitentheologe Josef Kleutgen, der wenige Jahre später die Unfehlbarkeitsbulle von 1870 entwarf.

 

Pressekontakte Wir sind Kirche-Bundesteam:
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Zuletzt geändert am 16­.11.2018