An Donau-Kurier
Leserbrief zu „Rückhalt für Limburger Bischof“ – DK 5. März 2014
Vorabfreisprechung für Limburger Bischof? Es ist unglaublich: Kurz vor einer Entscheidung des Papstes über die Zukunft des Limburger Bischofs erlauben sich die einflussreichen erzkonservativen Kurialen Gänswein und Müller ihren erzkonservativen Mitbruder Tebarst-van Elst freizusprechen. Dabei beklagen sie seine Vorverurteilung durch die Medien und versuchen durch Vorabfreisprechung zu retten was zu retten ist.
Fest steht, und daran ändert sich auch nichts durch das Ergebnis der Untersuchungskommission: Der Limburger Bischof hat, trotz massiven Widerstands bei einer überwältigenden Zahl von Gläubigen gegen die Ausgabe von 5 Millionen Euro für eine Bischofsresidenz, sich rücksichtslos verhalten. Dabei scheute er, gemeinsam mit den von ihm berufenen Generalvikar, keine Tricks. Wenn ein enger Vertrauter und früherer Chef der hessischen Staatskanzlei, der von ihm zum Vermögensverwaltungsrat gemacht wurde, Bischof Tebartz van-Elst öffentlich einen Lügner und Betrüger nennt, dann spricht das Bände. Das Domkapitel wurde umgangen. Der Bischof versucht die Verantwortung für das Prozedere und die Baukosten von inzwischen über 30 Millionen Euro anderen in die Schuhe zu schieben und zeigt bis zum heutigen Tag keinerlei Reue. Dabei ist er als Bischof einzig und allein der Letztverantwortliche!
Es kann sein, dass dem Bischof nach Kirchenrecht keine Verfehlungen vorgehalten werden können, weil dieses auf einem absolutistischen Prinzip aufgebaut ist und immer noch nicht den rechtsstaatlichen Regeln entspricht, die wir als Bürger kennen. Es ist zu hoffen, dass der Papst im Gegensatz zu Gänswein und Müller erkennt, dass der Bischof von Limburg untragbar ist und jetzt schon das Vertrauen in ihn bei fast allen Gläubigen, auch außerhalb des Bistums, verloren ist. Die katholische Kirche braucht eine Rechtskultur, die z. B. den Limburger Skandal hätte verhindern können.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Hürter
Zuletzt geändert am 05.03.2014