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Veröffentlicht am 15­.06.2014

15.6.2014 - Konradsblatt (24)

Frühe Kirche

Zu einer Meldung, die Exkommunikation des Ehepaares Martha und Gert Heizer betreffend, in Nr. 22: Vorsitzende der österreichischen Reformbewegung „Wir sind Kirche“ exkommuniziert (Konradsblatt 1.6.2014)

Das „schwere Vergehen“ des Ehepaares Heizer war: Sie haben in ihrem Privathaus zusammen mit einer kleinen Gemeinde Eucharistie gefeiert ohne einen geweihten Priester. Zu Zeiten des Apostels Paulus war das allgemein üblich. Die ersten Christen „brachen in ihren Häusern das Brot und hielten miteinander Mahl in Freude und Einfalt des Herzens“ (Apg 2,46).

Wer die frühesten Hausgottesdienste geleitet hat, ist nicht eindeutig feststellbar. Es ist aber kaum anzunehmen, dass Frauen grundsätzlich von der Leitung des Gottesdienstes ausgeschlossen waren. Denn Paulus erwähnt eine Reihe von Frauen in leitenden Stellungen, z. B. Phöbe, Nympha, Lydia, Junia oder Priscilla. Und er sieht keinen Grund, das gleichberechtigte Auftreten von Frauen und Männern im Gottesdienst zu verbieten.

Bereits vor 40 Jahren fragte Hans Küng in seinem Buch „Die Kirche“ (Ök. Forschungen, hg. H. Küng und J. Ratzinger, Freiburg 1976, S. 521 mit kirchlicher Druckerlaubnis): „Was geschieht, wenn ein Christ in eine missionarische Situation gerät und er … eine kleine Gemeinde sammelt …, wenn er mit ihnen das Herrenmahl feiert? … Könnte seine Eucharistiefeier gültig sein wie die der Korinther in Abwesenheit des Paulus? Dürften ihm die ordinierten Hirten … die Anerkennung versagen?“

Warum wird das, was in der frühen Kirche zu Zeiten der Apostel gang und gäbe war, in der „apostolischen“ Kirche von heute und angesichts eines immer bedrückender werdenden Priestermangels mit der Exkommunikation geahndet?

Norbert Scholl
Wilhelmsfeld

NICHT VERÖFFENTLICHT:
Andererseits: Kinderschänder (+ Kardinal Groer/Wien, Kardinal O’Brien/Edinburgh, + P. Maciel/Gründer der Legionäre Christi), rechtskräftig verurteilte Holocaustleugner (Bischof Williamson/Piusbrüder), Geldverschwender und öffentliche Lügner (Bischof Tebartz-van Elst/Limburg) haben sich durch ihr Handeln lt. Kirchenrecht nicht „selbst exkommuniziert“, wohl aber haben sie viele Christen dazu gebracht, aus der Kirche auszutreten, sich also auch ohne Kirchenrecht „selbst zu exkommunizieren“. Allerdings: Die einen sind „Laien“, die anderen sind Kleriker.

Zuletzt geändert am 19­.06.2014