28.12.2015 - Rhein-Zeitung
LESERBRIEF zu "Bischof Ackermann baut sein Bistum um", RZ vom 21.122015, S.3
Ein Abschied von den bisherigen Pfarreien hätte sich vermeinden lassen, wenn man von Prinzip der priesterzentrierten Gemeindeleitung abgegangen wäre. Die Beispiele aus der Diözese Limburg zu Zeiten von Bischof Kamphaus und in München vor Kardinal Marx zeigen, dass Gemeindeleitung sehr wohl durch GemeindereferentInnen und PastoralrefentInnen möglich war. Auch die Schweiz kennt diese Möglichkeit. Neben den genannten Hauptamtlichen könnte ich mir auch geeignete Laien als Gemeindeleiter vorstellen, wie das die Equipen in der französischen Erzdiözese Poitiers seit Jahren vormachen.
Wenn man in der katholischen Kirche nicht mehr weiter weiß, komm dann immer gleich als Totschlagargument das Kirchenrecht. Danach darf nur der Pfarrer eine Pfarrei leiten. Soweit ich weiß, kennt das Kirchenrecht auch einen Notlageparagraphen, der die genannten Lösungen ermöglichte. Und dass eine Notlage schon länger vorliegt, ist unumstritten. Außerdem muss man fragen, ob ein bestimmtes Recht für alle Ewigkeit gelten muss oder ob es den Gegebenheiten angepasst werden kann.
Ganz wichtig ist mir bei allem, dass diese möglichen Gemeindeleiter als Bezugspersonen vor Ort sind und von den Menschen angenommen werden können. Denn in vielen Kirchengemeinden erleben wir heute, dass nach dem Weggang des Pfarrers sebst noch die Pfarrbüros aufgegeben oder auf Sparflamme gefahren werden. Somit kommen sogar die Sekretärinnen nicht mehr als Bezugspersonen in Frage.
Wenn Kirche glaubhaft sein will, heißt das für mich, nahe bei den Menschen und besonders bei den Armen zu sein. Das scheint mir nach den neuen Plänen, die noch von der Synode im kommenden Frühjahr abgesegnet werden müssen, so nicht möglich zu sein.
Hanspeter Schladt, 56566 Neuwied
Zuletzt geändert am 29.12.2015