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Veröffentlicht am 07­.11.2007

7.11.2007

Pfarrer Sabo bleibt im Amt

Die Kirchgemeinde Röschenz kann ihren Pfarrer Franz Sabo nun definitiv behalten. Das Baselbieter Kantonsgericht hieß eine Beschwerde der Gemeinde gut.

Der Baselbieter Landeskirchenrat ficht den Entscheid des Kantonsgerichts nicht an. Zwar bestätige das schriftliche Urteil den Eindruck, dass das Kantonsgericht seiner Pflicht zur sorgfältigen Sachverhaltsermittlung nicht ganz nachgekommen sei. So beruhe die Schlussfolgerung, die Gespräche mit Sabo seien von Bischof Kurt Koch nicht entscheidungsoffen geführt worden, auf aktenwidrigen Überlegungen und selektiver Beurteilung von Fakten. Das Bundesgericht sei aber weitgehend an die Feststellungen der Vorinstanz gebunden, so dass eine Anfechtung wenig Sinn mache.

Versöhnung erwünscht

Ein weiteres Verfahren würde zudem erneut viel Zeit und Geld beanspruchen, hält die Exekutive der Baselbieter Römisch-Katholiken fest. Der Landeskirchenrat wolle andere Wege suchen, um «in der verfahrenen Situation zu einer Lösung zu kommen», und habe mit den Beteiligten bereits erste Gespräche geführt. Eine Lösung sei aber noch nicht in Griffweite, und es bleibe vorerst beim «Status quo», sagte der Informationsbeauftragte Markus Weber. Für Röschenz sei es «beruhigend», und er freue sich darüber, dass der Landeskirchenrat das Urteil akzeptiere, sagte auf Anfrage Bernhard Cueni von der Röschenzer Kirchgemeinde. Nun sollte eine Versöhnung in Verhandlungen aller Beteiligten gesucht werden, wie Röschenz dies schon immer vorgeschlagen habe. Es sei jetzt «am Bistum, einen Schritt zu machen».

Nicht äußern wollten sich Weber und Cueni zum Inhalt eines Schreibens der Erzdiözese Bamberg, zu der Sabo als Priester gehört: Dieses sei persönlich an Sabo geschickt worden. Es sei aber keine Aufforderung an Sabo, nach Bamberg zurückzukehren, sagte Cueni mit Bezug auf einen Artikel in der «SonntagsZeitung».

Rechtliches Gehör

Das Kantonsgericht hatte am 5. September entschieden, dass die Kirchgemeinde Röschenz den Priester Franz Sabo nicht entlassen müsse. Das Bistum Basel und der Landeskirchenrat hätten dem Pfarrer das rechtliche Gehör nicht gewährt und den Missio-Entzug nicht genügend begründet, wurde der Entscheid argumentiert. Ein Weiterzug wäre grundsätzlich noch durch das Bistum Basel möglich. Die Frist läuft bis Freitag.

www.tagesanzeiger.ch



Schreiben der deutschenKirchenVolksBewegung vom 8. November 2007 an die Gemeinde Röschenz:

Sehr geehrter Herr Präsident Wahl,
herzlichen Gruß und vielen Dank für die frohe Botschaft aus der Schweiz! Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche Deutschland gratuliert allen Röschenzern mit Pfarrer Sabo und dem Kirchpräsidium. Wir teilen ihre große Freude über den errungenen Erfolg. Damit könnte Röschenz zum modernen Synonym werden für Christenmut vor Bischofsthronen. Unsere Hochachtung gilt auch dem Kantonsgericht Baselland, das sich nicht von den "Leerformeln" des Bischofs beeindrucken ließ und grundrechtliche Standards über klerikale Verfügungsmacht stellte. So bleibt zu hoffen, dass Bischof Koch nun endlich seine Aufgabe als Brückenbauer wahrnimmt und Wege zur Versöhnung mit Pfarrer Sabo und der Röschenzer Kirchgemeinde ebnet.
Für das Bundesteam Wir sind Kirche
Herbert Tyroller

Zuletzt geändert am 08­.11.2007