29. Juni 2012 - Pfarrer-Initiative Deutschland
Kein Ausschluss von wiederverheiratet Geschiedenen
Die Frage, inwieweit die aktuelle Lebenssituation eine „schwere Sünde“, d.h. ein Zurückweisen der Gemeinschaft mit Gott, darstellt, kann von außen kaum beurteilt und nur vom Betroffenen selbst in seinem Gewissen beantwortet werden (vgl. 1 Kor 11, 27-29).
Wir als Seelsorger geben in Einzelgesprächen, bei Elternabenden vor der Erstkommunion, o.ä. Orientierung und Impulse, um eine fundierte Gewissensentscheidung zu fördern. Als Seelsorger steht es uns jedoch nicht zu, über die Sündhaftigkeit eines Menschen ein Urteil zu fällen. Daher haben wir auch nicht das Recht, Getauften die Zulassung zur Kommunion zu verweigern. Jesus Christus hat Mahlgemeinschaft mit Sündern gehalten ohne Vorbedingungen zu stellen. Er hat beim Abendmahl selbst Judas, dessen Verrat wirklich eine schwere Sünde war, nicht zurückgewiesen. Jesus ist der Spender der Sakramente. Wir reichen sie nur weiter. Die Kirche sollte daher sehr vorsichtig sein, Getauften, die das Bedürfnis nach sakramentaler Gemeinschaft mit Christus haben, diese Gemeinschaft zu verweigern.
Diese Praxis geht nach unserer Überzeugung auch mit dem Kirchenrecht konform (vgl. Klaus Lüdicke, Wieso eigentlich Barmherzigkeit? Die wiederverheiratet Geschiedenen und der Sakramentenempfang, in Herder Korrespondenz 7/2012).
Juni 2012, Pfarrer-Initiative Deutschland
www.pfarrer-initiative.org
Zuletzt geändert am 29.06.2012