4.7.2007 - Donaukurier
Der erste Papst war verheiratet
Weshalb soll bei einem Fahnenwechsel nicht mehr gelten, was in den eigenen Reihen als unumstößlich vertreten wird? Nicht nur aus pastoralen Erwägungen (Priestermangel), sondern um der Glaubwürdigkeit der Papstkirche willen und der Gerechtigkeit gegenüber den mit Berufsverbot sanktionierten verheirateten Priestern wäre es dringend geboten, die bis ins 12. Jahrhundert bestehende Tradition der verheirateten Priester wieder zu beleben. Schließlich war der erste Papst ein Ehemann.
Herbert Tyroller, Augsburg
Zuletzt geändert am 04.07.2007