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Veröffentlicht am 04­.07.2007

4.7.2007 - Donaukurier

Gratulation

Zu "Familienvater darf katholischer Priester sein" in der Ausgabe vom 28. Juni:

Ich gratuliere dem Weihekadidaten, der wegen seines Ehedem-protestantisch-Seins eine Ausnahmegenehmigung vom Zölibatsgesetz bekommen hat. Der Papst müsste auch ihm sagen, dass ihm "ein unschätzbarer Reichtum" entgeht. "In dieser Wahl des Priesters kommen nämlich in ganz eigener Weise seine Hingabe, die ihn Christus gleich gestaltet, und seine Selbstaufopferung ausschließlich für das Reich Gottes zum Ausdruck" (Sacramentum caritatis Nr. 24).

Aber es geht scheinbar auch ohne diese "Christusgleichgestaltung", wenn es denn dem System von Vorteil ist und man so den Protestanten reinwürgen kann, dass ihre "defizitäre Kirchengemeinschaft" nicht das Wahre ist, weil sich Leute wie Hans-Tilmann Golde aus weiter nicht zu erforschenden Gründen gegen sie entschieden haben. Ich befürchte: Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer! Soll diese Tour oder der Import von klerikalen Fremdarbeitern die Lösung für das Problem des Priestermangels, besser gesagt des Seelsorgermangels in der katholischen Kirche sein? Der Gesetzgeber steht über dem (in diesem Fall menschenverachtenden) Gesetz und macht Ausnahmen nach Gutsherrenmanier. Die Bischöfe stehen daneben und sagen: Bei dieser Fragestellung handelt es sich "um gesamtkirchliches Recht, das im bischöflichen Hirtenauftrag nicht zur Disposition steht" (Antwort Kardinal Wetters auf meine Nachfrage, wann Ausnahmen gemacht werden können). Mein Vater oder auch Günter Grass haben auch einmal gemeint, die Meinung einer "gottgesetzten Obrigkeit" in keiner Weise hinterfragen zu dürfen. - Das Zölibatsgesetz ist gegen den Geist des Evangeliums und seine Handhabung verstößt zu oft gegen allgemeine Menschenrechte, ja selbst gegen die katholische Soziallehre, wenn es um die Würde der Person, solidarische Gemeindebildung, Subsidiariät und geistliches Gemeinwohl geht.

Hermann Wolfgang Dettenkofer
Verheirateter Priester ohne Amt
Prien am Chiemsee

Zuletzt geändert am 04­.07.2007