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Veröffentlicht am 10­.01.2010

10.1.2010 - Christ in der Gegenwart 62

Kommt vielleicht doch ein Diakonat der Frau?

Papst Benedikt XVI. hat am theologischen Profil des Diakonenamts kirchenrechtliche Änderungen vorgenommen. Ein sogenanntes Motu proprio, also ein aus eigenem Antrieb verfasstes lehramtliches Dokument - "Omnium in mentem" ("Alles im Geist") - stellt fest, dass nur Bischöfe und Priester "als Vertreter Christi, des Hauptes", handeln können, nicht aber Diakone. Bislang wurden die "Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens in der Person Christi" allen drei Weihestufen zugesprochen, und damit wurde theologisch an dem einen Ordo - dem einen Weihestand - festgehalten, wenn auch ausdifferenziert in ein dreifaches Amt.

Das Amt des Diakons ist jedoch nach Sicht des Papstes nur noch als Dienstamt für das "Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Caritas" zu verstehen. So hatte es 1998 bereits Papst Johannes Paul II. verfügt und eine Anpassung des Kirchenrechts verlangt, was seinerzeit jedoch kaum Aufmerksamkeit erregt hatte.

Die Entscheidung bedeutet eine Verschiebung im sakramentalen und damit grundlegenden Amtsverständnis der katholischen Kirche. Während bisher Bischöfe, Priester und Diakone, wenn auch hierarchisch gestuft, mit der sakramentalen Weihe die eine Aufgabe des Lehrens, Heiligens und Leitens übertragen bekamen, wird nun der Diakon bei der Weihe zwar sakramental mit der Gnade Christi gestärkt, ist aber nicht mehr - wie Bischöfe und Priester - sakramental Handelnder in der Vergegenwärtigung der Person Jesu Christi, des Hauptes. Das bedeutet faktisch eine Herabstufung des Diakonats, der mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil als eigenständiges Amt wiederhergestellt worden war - und nicht mehr nur wie zuvor als Durchgangsstufe zum Priestertum galt.

Welche Folgen die neue Regelung hat, ist bisher noch nicht abzuschätzen. Denn die gesamte Amtstheologie, die ohnehin an vielen Stellen "wackelt", bekommt weitere Probleme. So gibt es zum Beispiel im Zusammenhang zwischen Weihegewalt und Jurisdiktionsgewalt manche Ungereimtheiten, ja Widersprüche. Müsste die Diakonenweihe dann nicht als eigenes - achtes - Sakrament aus der Priesterweihe herausgenommen und neu den Sakramenten hinzugefügt werden?

Die Veränderung wird im Vatikan beschwichtigend als bloße Formalie ausgegeben, um das Amtsverständnis mit den Vorstellungen übereinzubringen, die im Weltkatechismus formuliert sind. Die Herabstufung des Diakonenamts könnte allerdings eine Tür für einen künftigen Diakonat der Frau öffnen. Erzbischof Ludwig Schick von Bamberg sagte gegenüber "Radio Vatikan": "Über das Diakonat der Frau darf natürlich nachgedacht werden ... Es hat Diakoninnen in der frühen Kirche gegeben. Das ist nicht zu bestreiten. Diese hatten ganz bestimmte Aufgaben, und wenn man Frauen, die heute diese Aufgaben haben, wieder Diakoninnen nennen will, dann ist das eine Sache." Bisher wurde als Einwand gegen den Diakonat der Frau ja die Einheit der Weihe in den drei Ämtern des Bischofs, Priesters und Diakons vorgebracht. Für die Repräsentation der männlichen Person Christi sei aber ein Mann unbedingt erforderlich. Wenn ein Diakon nun aber nicht mehr Christus als Haupt repräsentiert, fallt dieses Hauptargument gegen Diakoninnen weg. red

Zuletzt geändert am 09­.01.2010